Kennzeichnung von Lebensmitteln - Fragen & Antworten

Immer mehr Menschen möchten wissen, woher ihre Lebensmittel kommen, ob sie umweltfreundlich und gentechnikfrei hergestellt wurden und wie es den Menschen und Tieren geht, die entlang der Wertschöpfungskette an der Produktion des Lebensmittels beteiligt sind. Verpackungen geben uns offene und versteckte Hinweise, gleichzeitig verschweigen sie mitunter Wesentliches. Die einen Angaben sind unmissverständlich, andere können irreführend sein. 

Veröffentlicht im August 2017 
Aktualisiert im November 2021

Welche Informationen müssen auf Lebensmitteln angegeben sein und wie wird das geregelt?

Was auf einem verpackten Lebensmittel stehen muss, ist für alle EU-Länder durch die Lebensmittelinformations-Verordnung einheitlich geregelt. Die Pflichtangaben müssen an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft angebracht werden. Es ist auch eine bestimmte Mindestschriftgröße vorgesehen. 

Was sagt die Bezeichnung des Lebensmittels aus?

Ob Himbeertraum, Wohlfühltee oder „Süße Pause“: Die Produktnamen von Lebensmitteln dürfen kreativ gewählt werden und zielen in der Regel darauf ab, gekauft zu werden. Auf jedem Produkt muss jedoch ebenfalls die korrekte Bezeichnung des Lebensmittels vermerkt sein. Steht etwa auf der Verpackungsvorderseite „Hafer Cuisine“ – oft in Kombination mit entsprechenden Bildern und Grafiken –, muss die Bezeichnung „Pflanzencreme mit Sonnenblumenöl auf fermentierter Haferbasis“ auch angegeben werden. Diese ist häufig auf der Rückseite der Verpackung direkt vor der Zutatenliste und in derselben Schriftgröße wie diese abgebildet. Im Vergleich zum Produktnamen ist die Bezeichnung daher oft nicht so klar ersichtlich für Konsumentinnen und Konsumenten. Die Bezeichnung des Lebensmittels ist eine verpflichtende Angabe auf verpackter Ware und muss die Vorgaben der EU-Lebensmittelinformationsverordnung erfüllen.

Was ist das Ablaufdatum?

Milchverpackung mit Mindesthaltbarkeitsdatum | © Land schafft Leben

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) wird umgangssprachlich oft Ablaufdatum genannt. Der Begriff suggeriert, dass das Lebensmittel zu dem Zeitpunkt entsorgt werden muss, weil es „abgelaufen“ ist. Das Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums heißt aber nicht, dass das Produkt nicht mehr genießbar ist. Vielmehr garantiert der Hersteller damit, dass es bei ordnungsgemäßer Lagerung mindestens bis zu diesem Zeitpunkt alle vorgegebenen Eigenschaften behält. Überprüft man das Produkt mit allen Sinnen auf seine Beschaffenheit, sein Aussehen und seinen Geruch und bemerkt keine Auffälligkeiten, kann es somit noch problemlos verzehrt werden.

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Was bedeutet "zu verbrauchen bis"?

Verpackung mit geschnetzeltem Rindfleisch | © Land schafft Leben

Bei leicht verderblichen Waren wie z.B. rohem Fleisch, Faschiertem und Fisch muss das Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis“) angegeben werden. Mikrobieller Verderb folgt keinem linearen Modell: Keime vermehren sich ab einem bestimmten Zeitpunkt explosionsartig.  Wenn ein Lebensmittel sich trotz ordnungsgemäßer Lagerung innerhalb von sehr kurzer Zeit derart verändert, dass es eine potenzielle Gesundheitsgefährdung darstellt, muss das Verbrauchsdatum angegeben werden. Im Gegensatz zum Mindesthaltbarkeitsdatum gelten Produkte, die dieses Datum überschritten haben, nicht mehr als sicher und genießbar. Sie sollten entsorgt werden und dürfen im Handel auch nicht mehr verkauft werden.

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Was sagt die Nährwerttabelle aus?

Nährwerttabelle auf Verpackung | © Land schafft Leben

Die Nährwerttabelle zeigt, welche Nährwerte ein Produkt in welcher Menge enthält. Die Angabe erfolgt pro 100 Gramm des Lebensmittels und gibt den Gehalt an Energie, Fett, davon gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, davon Zucker, Eiweiß und Salz an. Für Konsumentinnen und Konsumenten, die bestimmte Bestandteile weniger oder bevorzugt auf ihrem Speiseplan haben wollen, kann die Nährwerttabelle eine wertvolle Orientierung sein. Die früher überwiegend freiwillige Angabe muss heute verpflichtend auf vorverpackten Lebensmitteln angegeben werden – ausgenommen sind unter anderem: alkoholische Getränke mit über 1,2 Volumenprozent, unverarbeitete Erzeugnisse, die aus nur einer Zutat bestehen, Kräuter- und Gewürzmischungen, Kräuter- oder Früchtetees, Kaugummi und einige weitere. 

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Nutri-Score – Nährwertbewertungssystem der Zukunft?

Nutri-Score auf Maisdose | © Land schafft Leben

Der Nutri-Score nutzt eine 5-stufige Farbskala von A bis E, die auf der Vorderseite von Produktverpackungen zu finden ist. Die Skala zeigt die Qualität der Nährstoffzusammensetzung eines Lebensmittels pro 100 Gramm an: der Energiegehalt sowie ernährungsphysiologisch günstige und ungünstige Nährstoffe werden dafür miteinander verrechnet. Der Nährwert von Produkten innerhalb einer Produktgruppe kann so miteinander verglichen werden, etwa verschiedene Tiefkühlpizzen untereinander.

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Darf Lebensmittelkennzeichnung irreführend sein?

Im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz heißt es: “Es ist verboten, Lebensmittel mit zur Irreführung geeigneten Informationen in Verkehr zu bringen oder zu bewerben (...)”. Doch was genau ist eine zur “Irreführung geeignete Information”? Birgit Beck vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) meint: “Oft ist es ein Graubereich oder die Frage ‘Wie beweise ich jetzt, dass die Kennzeichnung irreführend ist?’” Ob ein Text oder ein Bild irreführend ist, sei eine Einzelfallentscheidung. Die Schwierigkeit sei, dass man eine Irreführung beweisen müsse. Konsumenten können sich zum Beispiel an den VKI wenden, der eine Klage einbringt, wenn bei einem Fall der vermutlichen Irreführung rechtlich eine Chance besteht. Dann entscheidet ein Gericht, ob der Hersteller das Produkt anders kennzeichnen muss.

 

“Die Schwierigkeit ist: Wenn der Unternehmer etwas (Irreführendes, Anm.) aufs Produkt schreibt, muss ich erst beweisen, dass es irreführend ist.”

Birgit Beck, Verein für Konsumenteninformation

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Muss die Herkunft von Lebensmitteln gekennzeichnet sein?

Verpackung Rindfleisch | © Land schafft Leben

Nur von bestimmten Lebensmitteln. Bei Frischobst und -gemüse sowie bei unverarbeiteten Eiern, verpacktem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch und verpacktem sowie unverpacktem Rindfleisch muss die Herkunft angegeben sein. Außerdem muss bei Fisch und Fischereierzeugnissen das Fanggebiet angegeben sein, wenn im Meer gefischt wurde.

Eine verpflichtende Herkunftsangabe gibt es außerdem bei Olivenöl und Honig. Zudem muss auch bei allen Bio-Produkten, die mit dem EU-Bio-Siegel versehen sind, die Herkunft aller landwirtschaftlicher Rohstoffe gekennzeichnet werden. Bei zusammengesetzten Bio-Produkten wird dabei nicht die Herkunft jeder einzelnen Zutat angegeben, sondern gesammelt beispielsweise „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“.

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Verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung ab 1. September 2023

Am 1. September 2023 tritt die Verordnung zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung in Kraft. Die Gemeinschaftsverpflegung umfasst Großküchen wie zum Beispiel Betriebskantinen oder solche in Krankenhäusern, Kindergärten und Schulen, beim Bundesheer oder in Seniorenheimen.

Kennzeichnungspflichtig ist ab diesem Datum die Herkunft von Fleisch von Rindern, Schweinen, Geflügel, Schafen, Ziegen oder Wild, jene von Milch und Milchprodukten wie Butter, Topfen, Sauerrahm, Joghurt, Schlagobers und Käse sowie die Herkunft von Ei und Eiprodukten wie Flüssigei, -eigelb, -eiweiß und Trockenei. Bei Fleisch muss das Tier im angegebenen Land geboren, gemästet und geschlachtet werden. Bei Milch betrifft die Kennzeichnung das Land, in dem das Tier gemolken wurde. Beim Ei ist jenes Land anzuführen, in dem es gelegt wurde. Betroffen sind etwa Speisen, die Milch oder Milchprodukte beziehungsweise Eier als qualitativen Bestandteil enthalten, wie zum Beispiel Milchreis, Käsespätzle oder Eierspeise.

Die Information zur Herkunft kann bezogen auf eine einzelne Speise erfolgen, zum Beispiel so: „Wiener Schnitzel vom Schwein (Österreich)“. Sie kann sich aber auch auf den Anteil für das als Zutat verwendete Lebensmittel, gemessen am Gesamteinkauf über einen Zeitraum von maximal einem Jahr, beziehen. Die Herkunftskennzeichnung könnte also wie folgt lauten: „Schweinefleisch zu 60 Prozent aus Österreich“, weil im betreffenden Zeitraum 60 Prozent vom verwendeten Schweinefleisch österreichischer Herkunft waren.

Was bedeutet “Hergestellt in Österreich”?

Biskotten-Verpackung mit Aufdruck | © Land schafft Leben

„Hergestellt in Österreich” ist eine freiwillige Angabe, die wie jegliche Form der Lebensmittelkennzeichnung laut Gesetz nicht irreführend sein darf. “Hergestellt in Österreich” bedeutet, dass die Verarbeitung des Lebensmittels in Österreich erfolgt, die Rohstoffe müssen aber nicht aus Österreich sein. Laut Birgit Beck vom VKI ist die Angabe “Hergestellt in Österreich” daher für viele Konsumenten irreführend.

Seit 1. April 2020 gibt es jedoch strengere Vorschriften. Denn nun muss laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) zusätzlich auch das Ursprungsland oder der Herkunftsort der primären Zutat angegeben werden, wenn dieses oder dieser nicht mit dem angegebenen Ort des Lebensmittels identisch ist. Dabei muss sich die Angabe in demselben Sichtfeld wie die Herkunftsangabe befinden. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz führt folgendes Beispiel an: „Beispielsweise ist nun bei einem Erdbeerjoghurt, das als österreichisches Produkt ausgewiesen wird, jeweils die Herkunft der Milch und der Erdbeeren anzugeben, wenn die Milch und/oder die Erdbeeren nicht aus Österreich stammen.“ Es reicht hier zum Beispiel anzugeben „Erdbeeren aus EU und nicht-EU“ und das Produkt zusätzlich mit dem AMA-Gütesiegel zu kennzeichnen, wenn die verwendete Milch von österreichischen Kühen stammt. Das konkrete Ursprungsland muss nicht angegeben werden.

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Welche Kennzeichnungen wecken falsche Erwartungen in Hinblick auf die Herkunft?

Maiskeimöl-Flasche | © Land schafft Leben

Wenn auf einem Lebensmittel ein Hinweis wie „hergestellt in Österreich“ steht, aber die Primärzutat nicht von dort stammt, muss das gekennzeichnet werden. Doch es gibt Ausnahmen, die nicht unter die Regel der Primärzutaten-Verordnung fallen. Ein Beispiel für eine solche Ausnahme sind „verkehrsübliche Bezeichnungen“ wie die bekannten „Salzburger Nockerl“ oder das „Wiener Schnitzel“: Der Ortsbezug im Namen könnte zwar mit einer Ursprungsangabe verwechselt werden – man geht aber davon aus, dass die Allgemeinheit solche Bezeichnungen nicht als Herkunftsort missversteht.  

Als irreführend können Angaben wie „abgepackt in Österreich“, „verpackt in Österreich“ oder „abgefüllt in Österreich“ empfunden werden. Hier muss das Lebensmittel lediglich in Österreich abgepackt/verpackt oder abgefüllt worden sein. Angaben wie diese sagen, genauso wie der Zusatz „nach österreichischer Rezeptur/Art/Brautradition“ oder „nach Österreichischem Kodex“ nichts über die Herkunft der Rohstoffe aus. Im Gegensatz zur Kennzeichnung „hergestellt in Österreich“ muss hier die Herkunft der Primärzutat auch dann nicht angegeben werden, wenn sie aus einem anderen Land stammt.  

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Sind Lebensmittel mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel ausnahmslos aus Österreich?

Milchverpackung | © Land schafft Leben

Wesentliche Punkte bezüglich der Herkunft sind geregelt. Fleisch darf nur das rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel tragen, wenn die Tiere in Österreich geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt wurden. Milchkühe müssen auf österreichischen Bauernhöfen leben und dort gemolken werden. Die Milch muss in einer heimischen Molkerei verarbeitet worden sein. Eier werden auf einem heimischen Bauernhof gelegt und gestempelt und in einer österreichischen Packstelle sortiert und verpackt. Obst, Gemüse und Erdäpfel werden auf heimischen Feldern, in heimischen Obstgärten oder Glashäusern gezogen.

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Regelt das AMA-Gütesiegel auch die Herkunft von Futtermitteln?

Joghurt-Verpackung | © Land schafft Leben

Zum Großteil. Tierprodukte, die mit dem AMA-Gütesiegel gekennzeichnet sind, müssen die Kriterien des “pastus+” erfüllen. Das ist jene AMA-Richtlinie, die das Tierfutter betrifft. Der Großteil der Futtermittel muss vom eigenen Hof stammen, zum Beispiel in der Rindermast zu mindestens 75 Prozent. Werden ergänzende Futtermittel zugekauft, müssen diese qualitäts-, aber nicht herkunftszertifiziert sein.

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Wofür steht AMA GENUSS REGION?

Flasche mit Siegel | © AMA Genussregion

Laut AMA-Marketing steht das AMA GENUSS REGION-Siegel für „regionale Herkunft, eine hohe Produkt- und Verarbeitungsqualität, die Stärkung regionaler Versorgungs- und Wertschöpfungsketten sowie kurze Transportwege bei bäuerlichen Direktvermarktern und Manufakturen sowie die frische Zubereitung der Speisen bei Gastronomiebetrieben“. Man findet das Siegel zum Beispiel auf Speisekarten von Gasthöfen oder auf landwirtschaftlichen Produkten von Direktvermarktern (z.B. Käse, Fleischprodukte, Gemüse, Säfte, etc.). Supermärkten steht das Siegel nicht zur Verfügung. Dort kommen das AMA-Gütesiegel oder das AMA-Biosiegel zur Anwendung.

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Garantieren “Geschützte Ursprungsbezeichnung” und “Geschützte Geografische Angabe” die Herkunft?

Steirisches Kürbiskernöl | © Land schafft Leben

Ja und zum Teil. Beide Siegel sind durch die EU geregelt. Das rot-gelbe Gütezeichen mit der Aufschrift “Geschützte Ursprungsbezeichnung” garantiert, dass ein bestimmtes Lebensmittel in einem bestimmten geografischen Gebiet erzeugt und verarbeitet wird. Beim blau-gelben Gütezeichen mit der Aufschrift “Geschützte Geografische Angabe” muss mindestens eine der Produktionsstufen – Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – in der angegebenen Region erfolgen. Darüber hinaus regeln die beiden Gütezeichen bestimmte Eigenschaften eines Lebensmittels, die es mit einer Region verbinden. Die Gütezeichen werden pro Lebensmittel und Region eigens eingereicht und genau definiert.

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Was sagt das Identitätskennzeichen über die Herkunft aus?

Milchverpackung | © Land schafft Leben

Das Länderkürzel des Identitäts- bzw. Genusstauglichkeitskennzeichen gibt jenes Land an, in dem das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde, etwa „AT“ für Österreich. In der zweiten Zeile ist die Betriebsnummer des zuletzt bearbeitenden oder verpackenden Unternehmens vermerkt. Das Kürzel EG bedeutet, dass es sich dabei um einen Betrieb der Europäischen Gemeinschaft handelt. Mit der Angabe des Zeichens wird lediglich bestätigt, dass der angegebene Betrieb nach EU-Hygienestandards gearbeitet hat, und es sich somit um ein hygienisch einwandfreies Produkt handelt.

Das Identitätskennzeichen ist bei tierischen Lebensmitteln verpflichtend, sagt aber nichts über die Herkunft der Rohstoffe, etwa Fleisch oder Milch, aus. Auch bei verarbeiteten Lebensmitteln, deren Basisrohstoff tierisch ist – etwa Fruchtjoghurt – und bei Lebensmitteln, die zu mehr als der Hälfte aus tierischen Zutaten bestehen, ist das Kennzeichen anzubringen.

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Sagt der „Strichcode“ (EAN-Code) etwas über die Herkunft aus?

Verpackung mit Strichcode | © Land schafft Leben

Der sogenannte EAN-Code (Europäische Artikel-Nummer) dient weltweit zur eindeutigen Kennzeichnung einer Ware für Produzenten, Lieferanten und Händler. Die ersten zwei bis drei Ziffern weisen den Ländercode für das Land aus, in dem das herstellende Unternehmen registriert ist. Die Ziffern 900-919 stehen beispielsweise für Österreich. 

Der Code sagt allerdings nichts über die Herkunft der Rohstoffe aus: Herstellerinnen und Hersteller können zwar in Österreich registriert sein, aber trotzdem das Produkt aus Italien importieren oder in Deutschland produzieren und zudem aus Zutaten herstellen, die von woanders herkommen. 

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Was sagt das Austria Gütezeichen aus?

Senftube | © Land schafft Leben

Das Austria Gütezeichen wird für Lebensmittel verliehen, bei denen alle Bearbeitungs- und Verarbeitungsschritte in Österreich erfolgt sind, und dessen „wertbestimmende, landwirtschaftliche Rohstoffe“ zur Gänze aus Österreich stammen. Die Senfkörner eines mit diesem Gütezeichen versehenen Senfs dürfen also ausschließlich aus Österreich stammen. Bei verarbeiteten Lebensmitteln gilt für Rohstoffe, die nicht in Österreich herstellbar sind (zum Beispiel gewisse Gewürze), eine zugelassene Toleranzmenge von maximal einem Drittel. Die Kennzeichnung mit dem Austria Gütezeichen erfolgt durch die ÖQA (Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität) und ist auf Lebensmitteln – im Vergleich zum AMA-Gütesiegel – nicht sehr weit verbreitet.  

Regelt Bio Sozialstandards bei Importen?

Nein. Das grün-weiße europäische Bio-Zeichen und die damit verbundene Regelung für Bio-Produkte beziehen sich nicht auf Sozialstandards und regelt diese nicht über gesetzliche Mindeststandards des jeweiligen Herkunftslandes hinaus. Werden Bio-Lebensmittel mit einem Zeichen wie “Fairtrade” gekennzeichnet, müssen bei der Herstellung die Fairtrade-Standards eingehalten werden. “Fairtrade” kann sowohl konventionelle als auch biologisch erzeugte Lebensmittel aus Drittländern kennzeichnen, wenn diese alle Fairtrade-Standards einhalten.

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Gilt für importierte Bio-Lebensmittel die gleiche Bio-Regelung?

Verpackung mit Bio-Siegel | © Land schafft Leben

Zumindest gilt eine gleichwertige Regelung wie für Bio-Landwirtschaft in der EU. Bio-Lebensmittel aus Drittländern müssen gemäß der Vorgaben der EU-Bio-Verordnung produziert worden sein. Die Bio-Regelung in einer Reihe von Ländern ist von der EU anerkannt. Das betrifft unter anderem Argentinien, Australien, Indien, Israel, Kanada, Neuseeland, die Schweiz, Tunesien und die USA. Importe von anderen Drittländern müssen von der zuständigen Behörde genehmigt werden.

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Was bedeutet “EU-Landwirtschaft/Nicht-EU-Landwirtschaft” auf der Verpackung von Bio-Produkten?

Verpackung mit EU-Bio-Siegel | © Land schafft Leben

Kommen die Zutaten eines Bio-Produktes zum Teil aus EU-Ländern und zum Teil aus Drittländern, muss das EU-Bio-Siegel mit dieser Herkunftsangabe gekennzeichnet sein. Nur wenn ein Bio-Produkt ausschließlich aus der EU kommt, darf es nur mit “EU-Landwirtschaft” gekennzeichnet sein. Wenn alle Zutaten aus einem einzigen Land kommen, darf zum Beispiel “Österreich Landwirtschaft”, “Italien Landwirtschaft” oder “Argentinien Landwirtschaft” unter dem EU-Bio-Logo stehen. 

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Welche Tierwohl-Labels gibt es und was sagen sie aus?

Fleisch-Verpackungen mit Tierwohl-Labels | © Land schafft Leben

Der Begriff „Tierwohl“ ist nicht einheitlich rechtlich definiert und schreibt keine einzuhaltenden Standards vor. Dennoch führt fast jede Handelskette eine eigene Tierwohlmarke wie etwa „Fair zum Tier“, „Fairhof“ oder „TANN Schau drauf“. Auch die AMA vergibt ein „Mehr Tierwohl“-Siegel. Dazu kommen synonyme Begriffe wie „artgerecht“, „tiergerecht“ oder „Tierschutz“. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist nicht klar ersichtlich, wie sich die einzelnen Siegel unterscheiden und welche konkrete Form von Tierwohl sich dahinter verbirgt.   

Gibt es bei Lebensmittel-Importen Regelungen bezüglich Tierwohl und Sozialstandards?

Italienische Wurst | © Land schafft Leben

Nein. Weder Tierwohl noch Sozialstandards sind nach EU- oder österreichischem Recht bei Importen aus Nicht-EU-Ländern geregelt. Für die Produktion gelten Tierschutzgesetz und Arbeitsrecht im Herkunftsland, wie uns das Gesundheitsministerium bestätigt. Importieren wir Lebensmittel aus Drittländern, besteht die Möglichkeit, dass Sozial- und Umweltstandards sowie Tierwohl und -gesundheit teilweise nicht geregelt sind oder kontrolliert werden. Diverse Zeichen wie “Fairtrade” regeln in unterschiedlichem Ausmaß Sozial- und Umweltstandards. Für Lebensmittel aus EU-Ländern gelten die Mindeststandards der EU oder ein nationales Gesetz, dass nicht weniger streng sein darf als die EU-Vorgaben.

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Welche sind die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene?

Allergen-Beschreibungen  | © Land schafft Leben

Was Verbraucherinnen und Verbraucher bis 2014 oft nur auf Nachfrage erfahren haben, ist seither Pflicht: Die Auskunft über das allergene Potenzial von Lebensmitteln, auch bekannt als verpflichtende Allergenkennzeichnung. Jene 14 Stoffe oder Erzeugnisse, die als häufigste Auslöser von Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten gelten, müssen auf verpackten und unverpackten Lebensmitteln angegeben werden.  

Bei verpackten Lebensmitteln erfolgt dies meist durch Hervorhebung in der Zutatenliste. Bei unverpackten Lebensmitteln, in der Gemeinschaftsverpflegung (zum Beispiel in Kantinen in Krankenhäusern oder in Schulen) und in der Gastronomie gibt es verschiedene Möglichkeiten der Kennzeichnung: Hier kann die Angabe entweder schriftlich – etwa mittels gängigem Buchstaben-Code in der Speisekarte oder als Aushang im Lokal – oder durch geschultes Personal auch mündlich erfolgen.  

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Was sagt die Allergenspurenkennzeichnung aus?

Verpackung mit Inhaltstoffen | © Land schafft Leben

„Kann Spuren von … enthalten“: Der Hinweis, dass Stoffe oder Erzeugnisse in Lebensmitteln vorhanden sein können, die dort nicht erwartbar sind, findet sich etwa auf Schokolade, Backwaren, Fertigprodukten, Saucen oder Gewürzen. Während die Allergenkennzeichnung bei Zutaten, die dem Produkt absichtlich zugegeben werden, verpflichtend ist, versehen Herstellerinnen und Hersteller ihre Erzeugnisse oft freiwillig mit einem entsprechenden Hinweis. Sie weisen damit darauf hin, dass ihr Produkt während der Herstellung im Betrieb mit Stoffen in Berührung gekommen sein kann, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen. Schließlich können Kreuzkontaminationen nicht nur zu gesundheitlichen Schäden bei Konsumentinnen und Konsumenten führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen für die Hersteller nach sich ziehen. Eine lange Liste möglicher Allergenspuren kann allerdings zu Verunsicherung bei Konsumentinnen und Konsumenten führen. Prinzipiell haben Hersteller und Herstellerinnen dafür zu sorgen, dass eine Kreuzkontamination ihrer Produkte so weit als möglich vermieden wird. 

Wann muss die Menge einer bestimmten Zutat angegeben werden?

Müsli-Verpackung | © Land schafft Leben

Manche Zutaten müssen mengenmäßig angegeben werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Zutat im Produktnamen vorkommt, wie etwa die Erdbeeren bei einem Erdbeer-Joghurt, oder wenn Bilder der Zutat auf der Verpackung abgebildet sind. Ist zum Beispiel ein Honiglöffel auf dem Joghurtbecher zu sehen, muss die Menge des Honigs angegeben werden. 

Die Angabe hat in Prozent zu erfolgen, entweder in der Nähe der Bezeichnung des Lebensmittels, in ihrer unmittelbaren Nähe oder in der Zutatenliste. In der Fachsprache wird dies als QUID-Richtlinie bezeichnet und steht für Quantitative Ingredient Declaration. 

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Wofür steht das V-Label?

Vegetarisch/Vegan auf Verpackungen | © Land schafft Leben

Das internationale V-Label ist eine Zertifizierung für vegane und vegetarische Produkte und verhilft Konsumentinnen und Konsumenten so zu mehr Orientierung beim Einkauf. Das Siegel wird als rundes Label mit „V“ in der Mitte dargestellt. Es trägt zudem entweder den Zusatz „vegetarisch“ oder „vegan“. Das Gütesiegel wird in Österreich von der Veganen Gesellschaft vergeben und existiert seit 1996. Nicht immer sind allerdings Lebensmittel, die den Kriterien vegan oder vegetarisch entsprechen, auch als solche gekennzeichnet.  

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Wie können glutenfreie Lebensmittel gekennzeichnet werden?

Glutenfrei-Symbol auf Verpackung | © Land schafft Leben

Gluten ist ein Eiweiß, das in Getreidesorten wie Weizen, Dinkel, Roggen oder Urgetreide vorkommt. Menschen, die an einer Glutenunverträglichkeit leiden – auch bekannt als Zöliakie – müssen darauf achten, nur glutenfreie Lebensmittel zu sich zu nehmen.  

Das international anerkannte „Glutenfrei-Symbol “ garantiert, dass der Gehalt an Gluten unter dem Grenzwert für glutenfreie Produkte liegt. Du erkennst es an einer durchgestrichenen Ähre, die darunter ein Länderkennzeichen und eine Codenummer trägt. Produkte mit diesem Symbol erfüllen die Produktionsstandards des europäischen Verbands der Zöliakie Gesellschaft. Die zertifizierten Herstellerinnen und Hersteller werden regelmäßig extern überprüft.  

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Wie können laktosefreie Produkte ausgelobt werden?

Zwei laktosefreie Joghurts | © Land schafft Leben

Milchzucker, also Laktose, kommt in tierischer Milch und Milchprodukten vor. Enthält ein Produkt weniger als 0,1 Gramm Laktose pro 100 Gramm bzw. 100 Milliliter, darf es als „laktosefrei“ gekennzeichnet werden. Es gibt kein offizielles, einheitliches Siegel für laktosefreie Produkte, Herstellerinnen und Hersteller kreieren oft ihre eigenen Symbole wie zum Beispiel ein durchgestrichenes Milchglas.  

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Gelten Höchstwerte für Pestizidrückstände auch für Lebensmittel aus Drittländern?

Trauben | © Land schafft Leben

Ja. In Lebensmitteln aus anderen EU-Ländern und Drittländern dürfen genauso viele bzw. wenige Rückstände chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel enthalten sein wie in Lebensmitteln aus Österreich. Auf den Schutz von Menschen und Umwelt bei der Anwendung der Pestizide im Herkunftsland hat die Gesetzgebung importierender Länder hingegen keinen Einfluss.

> HINTERGRÜNDE: Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel

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Muss Gentechnik immer gekennzeichnet sein?

Sojabohnen auf Schaufel | © Land schafft Leben

Nein, nur wenn Lebensmittel direkt gentechnisch verändert sind. Dann müsste jede betroffene Zutat mit einem entsprechenden Vermerk versehen sein. Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen bestehen, verkauft der österreichische Lebensmitteleinzelhandel ohnehin nicht. Dabei wäre das mit entsprechender Kennzeichnung gar nicht illegal. Der Verkauf von gentechnisch veränderten Pflanzen ist in Österreich nicht verboten, der Anbau schon.

 

“Eine große Lücke in der Kennzeichnung besteht (...) bei tierischen Produkten.”

Sebastian Theissing-Matei, Greenpeace Österreich

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Sind Bio-Lebensmittel immer gentechnikfrei?

Kontrollzeichen der ARGE Gentechnik-frei | © Land schafft Leben

Ja, Bio-Lebensmittel müssen immer gentechnikfrei hergestellt sein. Manche Verarbeiter kennzeichnen Bio-Produkte dennoch mit dem Kontrollzeichen der ARGE Gentechnik-frei, andere verzichten darauf. Egal ob mit oder ohne Zeichen, Bio-Produkte sind immer gentechnikfrei, Bio-Tiere werden immer gentechnikfrei gefüttert. 

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Müssen neue Züchtungsmethoden wie CRISPR/Cas9 gekennzeichnet sein?

Symbolbild Gentechnik | © Land schafft Leben

Grundsätzlich ja. Der Europäische Gerichtshof hat Ende Juli 2018 entschieden, dass auch neue Züchtungsmethoden dem Gentechnikgesetz unterliegen und damit gekennzeichnet werden müssen. Methoden wie CRISPR/Cas9 ermöglichen eine präzisere und einfachere genetische Veränderung von Organismen als die klassische Gentechnik. Die Gene können verändert werden ohne fremde DNA einzubringen. Das kann allerdings am Organismus nicht nachgewiesen werden, was eine Kontrolle unmöglich machen könnte.

> Hintergrundbericht: Die Genschere

> BLOG: Gentechnik: Müssen wir umdenken?

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Steht das AMA-Gütesiegel ausnahmslos für Gentechnikfrei?

Joghurt-Verpackung | © Land schafft Leben

Nein, nicht ausnahmslos. Bestandteile von Produkten mit dem AMA-Gütesiegel dürfen nicht direkt gentechnisch verändert sein. Das AMA-Gütesiegel schreibt außerdem vor, dass Legehennen, Mastgeflügel und Milchkühe gentechnikfrei gefüttert werden. Bei Schweine- und Rindfleisch ist eine gentechnikfreie Fütterung in den AMA-Richtlinien nicht vorgeschrieben. Manuela Schürr von der AMA weist auf ein freiwilliges Modul für gentechnikfreie Fütterung hin.

 

“Wir hoffen, dass sich dieses Programm (das Modul gentechnikfreie Fütterung, Anm.) gut am Markt - wenn auch als Nische - etablieren kann und sich immer mehr Konsumenten bewusst für diese Produkte entscheiden - auch wenn diese etwas teurer sind.”

Manuela Schürr, Leiterin Unternehmenskommunikation AgrarMarkt Austria

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Wie kann man sich bei all den Siegeln beim Kauf von Lebensmitten noch orientieren?

Einkaufen im Supermarkt

Um genau zu wissen, welches Siegel was aussagt und was offen lässt, empfiehlt sich ein Blick auf die Webseite des VKI. Dort hat der Verein alle bei uns gängigen Lebensmittelgütezeichen aufgelistet und bewertet. Es gibt Siegel, die vom Staat oder von der EU vergeben werden. Zudem kommt eine Vielzahl von Siegeln, die private Lebensmittel-Produzenten und -Händler, Interessensvertreter, Bio-Verbände oder Non-Profit-Organisationen vergeben. Als Qualitätskriterium für Siegel nennt Birgit Beck die externe Kontrolle durch unabhängige Kontrollstellen. Diese werden bei staatlichen oder EU-Siegeln auf jeden Fall durchgeführt, auch bei vielen weiteren Siegeln. 

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Was soll man als Konsument beim Lebensmittel-Kauf beachten, um sich nicht täuschen zu lassen?

Fragen wir Birgit Beck vom VKI. “Mein Tipp an die Konsumenten ist zuerst immer, die Packung umzudrehen. Das ist das Wichtigste. Also nicht auf Werbeversprechungen und schöne Bilder reinfallen, sondern Angaben wie die Zutatenliste lesen”, empfiehlt sie.

Ist man sich beim Kauf von Lebensmitteln, egal, ob im Lebensmitteleinzelhandel, bei Direktvermarktern oder in der Gastronomie, nicht sicher, woher das Produkt kommt und wie es produziert wurde, lohnt es sich nachzufragen. 

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Autoren: Martin Pötz, Marlene Klotz
Aktualisierung: Karina Essmeister, Luisa Fohn, Katharina Schubert