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Der Wolf und die Alm: Warum gibt es Konflikte?

Seit sich der Wolf in Europa wieder ausbreitet, gibt es Debatten und Konflikte. Warum ist das so? Was für ein Tier ist der Wolf überhaupt und was sind die wichtigsten Argumente beider Seiten? 

In den vergangenen rund 20 Jahren sorgen Konflikte und Debatten rund um das Thema Wolf immer wieder für Schlagzeilen. Grund dafür ist, dass sich die Tierart zunehmend wieder über Mittel- und Westeuropa verbreitet, nachdem sie hier mehr als hundert Jahre lang als ausgerottet gegolten hatte. Nicht zuletzt im Alpenraum reißen und töten Wölfe auch Nutztiere, etwas mehr in Berg- und Almgebieten, aber auch in Tallagen. In Österreich erreichten die Verluste von Nutztieren im Jahr 2022 einen Höhepunkt. Damals wurden laut „Österreichzent- rum Bär, Wolf, Luchs“ 1.780 Nutztiere nachgewiesenermaßen von einem Wolf getötet, verletzt oder waren nach einem Wolfangriff „abgängig“, also nicht mehr auffindbar. In den zwei darauffolgenden Jahren ging die Zahl der Risse zurück, 2024 lagen die Nutztierverluste österreichweit bei 726 Tieren. 

© Land schafft Leben 2025

Das Konfliktpotenzial rund um das Thema Wolf ist groß. Zuletzt wurden in jedem Bundesland Österreichs Wölfe nachgewiesen, mit Ausnahme von Wien. In seiner Rückkehr sehen manche einen Erfolg für den Natur- und Artenschutz. Andere nehmen dagegen vor allem die Schäden und Verluste durch Angriffe auf Nutztiere oder Wild wahr oder betonen indirekte Risiken für den Artenschutz. Demnach könnte der Wolf für den Verlust zahlreicher anderer Arten sorgen, in dem er den Rückzug der Almwirtschaft zusätzlich beschleunigt. Die darauf- folgende Verbuschung der Almflächen würde wertvolle Lebensräume für zahlreiche andere Arten kosten und so mehr Schaden als Nutzen anrichten. Schäden entstünden außerdem durch den Verlust von Produktionsflächen zur Herstellung heimischer Lebensmittel sowie von touristischen und kulturellen Werten. 

Ein kurzes Portrait des Wolfes 

Der Wolf (Canis lupus) ist das größte Raubtier innerhalb der Familie der Hunde. Aufgrund seiner hohen Anpassungsfähigkeit besiedelt er von Natur aus viele unterschiedliche Lebensräume (Habitate) – von der arktischen Tundra bis zu den Wüsten Nordamerikas und Zentralasiens. Er ist das am weitesten verbreitetes Landsäugetier der Erde. 

Übrigens: Raubtiere sind in der zoologischen Systematik eine Ordnung der Säugetiere. Der lateinische Fachbegriff für die Raubtiere lautet „Carnivora", was so viel wie Fleischfresser bedeutet. Statt Raubtier ist in der Amts- oder Fachsprache bezüglich der Wölfe, Bären oder Luchse häufig die Wortneuschöpfung „Beutegreifer“ zu lesen. In der biologischen Systematik kommt dieser Begriff aber nicht vor. Das „Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs“ schreibt dazu: 

„Der Begriff Beutegreifer bezeichnet Arten, die andere Tiere jagen und sich hauptsächlich von diesen ernähren. Die Bedeutung geht über die Raubtiere als Ordnung der Säugetiere im engeren Sinne hinaus.“71 Ein Mäusebussard zum Beispiel ist zwar ein Greifvogel und zählt damit zu den Beutegreifern. Da er aber nicht zu den Säugetieren gehört, ist er definitionsgemäß auch kein Raubtier. 

Das Erbgut der Wölfe, codiert in Form der DNA, entspricht zu rund 99,9 Prozent dem Erbgut unserer Haushunde. Es handelt sich bei Wolf und Haushund also um ein und dieselbe Tierart, Canis lupus. Wölfe stellen die Wildform dieser Art dar, während es sich bei Hunden um das auf genetischen Veränderungen beruhende Ergebnis der gezielten Züchtung durch Menschen handelt. In unseren Breiten lebt eine Unterart des Wolfes, genauer gesagt der Europäische Wolf (Canis lupus lupus.) Der Haushund verkörpert dagegen als domestizierte („verhäuslichte“) Form des Wolfes die Unterart Canis lupus familiaris. 

Wann bilden Wölfe neue Rudel? 

Wölfe leben im Rudel. Bei einem Rudel handelt es sich um einen Familienverbund, bestehend aus zwei Elterntieren sowie deren Nachkommen aus dem jeweils jüngsten und dem vorangegangenen Wurf. Die Annahme, wonach innerhalb des Rudels explizit eine „strenge“ Hierarchie herrsche, gilt inzwischen als veraltet. Vielmehr gehen neuere Studien davon aus, dass der Familienverbund in freier Wildbahn lebender Wölfe eher arbeitsteilig organisiert ist: Die beiden Elterntiere leiten das Rudel bei seinen Aktivitäten an, wobei die Wölfin vor allem die Aufzucht der Jungen und die Verteidigung des Rudels verantwortet. Das männliche Elterntier führt die Familie dagegen eher bei der Nahrungsbeschaffung und den damit verbundenen Wanderungen an. Die Jungtiere aus dem vorjährigen Wurf beteiligen sich an der Aufzucht des jeweils aktuellen Wurfs. Ab der Geschlechtsreife der Jungtiere im Alter von 22 Monaten verlassen diese das Rudel. Gründe dafür sind die begrenzten Nahrungsressourcen innerhalb eines Territoriums, sexuelle Rivalität und der natürliche Drang, ein eigenes Rudel zu bilden. 

Nach dem Verlassen des elterlichen Rudels streifen Wölfe als Einzeltiere umher. Treffen sich ein männliches und ein weibliches Einzeltier, die von unterschiedlichen Elterntieren abstammen, dann gründen sie ein neues Rudel. Je nach Nahrungsangebot eines Territoriums verteidigt ein Rudel 100 bis mehrere hundert Quadratkilometer große Reviere gegen Eindringlinge. 

Eckdaten zum Europäischen Wolf (Canis lupus lupus)

  • Körperlänge: 100–150 Zentimeter 

  • Schulterhöhe: 60–80 Zentimeter 

  • Gewicht: 30–50 Kilogramm 

  • Lebenserwartung: durchschnittlich 5–7 Jahre, möglich sind 10–13 Jahre 

  • Paarungszeit: Jänner–März 

  • Tragzeit: ca. 9 Wochen, Geburt zwischen April und Mai 

  • Welpen pro Wurf: 3–8 

  • Geschlechtsreife: mit 22 Monaten 

  • Tiere pro Rudel im Schnitt: 7 (möglich bis zu 20, in Alaska auch 35 beobachtet) 

Welche Lebensräume besiedeln Wölfe? 

Wölfe sind sehr anpassungsfähig und besiedeln unterschiedlichste Habitate (Lebensraumtypen). Diese sind fast auf der gesamten Nordhalbkugel zu finden – überall, wo ausreichend Nahrung vorhanden ist und es zu wenig Störungen durch den Menschen kommt. Sie besiedeln Wälder, Wüsten, offene Graslandschaften (Steppen), Gebirgsregionen und Feuchtgebiete. Sie passen sich an Hitze, Kälte, Trockenheit und Wasser an. 

Wölfe werden häufig als Tiere des Waldes wahrgenommen. Das liegt vor allem daran, dass sie der Mensch aus den offenen Landschaften vertrieben hatte. Prinzipiell können die Tiere aber auch in der vom Menschen geformten und besiedelten Kulturlandschaft Lebensraum finden. Wölfe sind äußerst mobile Tiere. Es sind Wanderdistanzen von mehr als 1.000 Kilometern dokumentiert. Für ein Tier ist sogar nachgewiesen, dass es innerhalb von 50 Tagen eine Strecke von 1.618 Kilometern gewandert ist. Es hat dabei 27-mal Autobahnen und sechs- mal große Wasserstraßen wie die Elbe überquert. Die maximale Distanz, die das Tier dabei innerhalb von 24 Stunden zurückgelegt hat, betrug 97 Kilometer. 

Was jagen Wölfe? 

Wölfe sind flexible Fleisch- und Aasfresser mit einer Präferenz für die am leichtesten verfügbare Beute. Die Zusammensetzung ihrer Nahrung ist wesentlich von der Verfügbarkeit der Beute abhängig. Hauptbeutetiere in Mitteleuropa sind zum Beispiel Rot-, Reh-, Gams-, Dam-, Schwarz- oder Muffelwild. Auch kleinere Säuger wie Feldhasen, Füchse oder Wühlmäuse werden erbeutet, bevorzugt alte, kranke und schwache Exemplare. 

Zu den Beutetieren gehören ebenso Nutztiere, vor allem Schafe und Ziegen. Angriffe auf Rinder und Pferde finden deutlich seltener statt. Der Futterbedarf eines Wolfes liegt zwischen zwei und zehn Kilogramm Fleisch pro Tag, wobei ein Tier pro Mahlzeit nicht mehr als zehn Kilo aufnehmen kann. Daher profitieren zum Teil auch andere Tiere von den Resten eines Risses, die ein einzelner Wolf zurücklässt, zum Beispiel Krähen oder Wildschweine. Wölfe kommen auch zwei bis drei Wochen ohne Nahrung aus. 

Wie jagen Wölfe? 

Wölfe jagen – bis auf Einzeltiere – im Rudel, wobei sich die Tiere durch das Revier bewegen und potenzielle Beute per Geruchssinn aufspüren. Selektiert werden bevorzugt schwächere, ältere oder erkrankte Tiere. Wenn das flüchtende Beutetier nach einer bestimmten Zeit nicht gestellt wird, lässt der Wolf von ihm ab. Wenn er ein Tier aber erwischt, zwingt er es zu Boden, indem er es durch Bisse in die Hinterteile, Flanken und in den Rücken schwächt. Bisse in die Kehle töten die Beute schließlich. 

Erlegte Beute wird umgehend aufgefressen. Dabei reißen Wölfe mit ihren scharfen Zähnen große Fleischstücke aus der Beute und verschlingen diese. Bevorzugt sind der hintere Teil des Beutekörpers und die Innereien. Häufig bleiben nur der Mageninhalt, die Wirbelsäule mit den Knochen der Extremitäten sowie Kopf und Haut zurück. 

Es kann vorkommen, dass ein Wolf deutlich mehr Tiere tötet, als er auf einmal fressen kann. Zum Beispiel, wenn ein Tier den Zaun einer Schafskoppel überwindet. Innerhalb der Koppel trifft der Wolf in diesem Moment auf eine Vielzahl an potenziellen Beutetieren, die alle panisch reagieren und chaotisches Fluchtverhalten zeigen, ohne dadurch aber außer Reichweite des Wolfes zu gelangen. Diese unter natürlichen Bedingungen unwahrscheinliche Situation kann beim Wolf die übermäßige Tötung von Nutztieren auslösen. Dieses Phänomen ist als „surplus killing“ („Überschuss-Tötung“) auch bei anderen Raubtieren bekannt. So töten unter Umständen etwa auch Füchse mehrere Tiere auf einmal, wenn sie in einen Hühnerstall gelangen. Das Verhaltensmuster wird in den Medien häufig als „Blutrausch“ bezeichnet. 

Wie viele Wölfe leben in Österreich? 

Aktuelle Daten zu nachgewiesenen Wölfen aus den Bundesländern werden hierzulande durch das „Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs“ gesammelt und in Form von Karten, Grafiken sowie einem jährlichen Statusbericht veröffentlicht. Insgesamt wurde im Rahmen des Wolfsmonitorings im Jahr 2024 die Existenz von 102 Wölfen bestätigt, wobei 13 davon im Rahmen einer entsprechenden Verordnung erlegt worden waren und einer tot aufgefunden wurde. Wien ist dabei das einzige Bundesland, indem es keinen Wolfs-Nachweis gegeben hat. Den Zahlen zufolge leben derzeit neun Wolfrudel auf österreichischem Staatsgebiet, wobei einige Reviere teilweise auch mit Nachbarstaaten Österreichs geteilt werden.  

Übrigens: Beim „Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs“ handelt es sich um einen 2019 gegründeten Verein, dessen ordentliche Mitglieder aus dem Bund sowie den Bundesländern bestehen. Darüber hinaus bringen verschiedene Organisationen als außerordentliche Mitglieder ihre Kompetenzen ein. Diese reichen von A wie Almwirtschaft Österreich, bis W wie WWF Österreich. Der Zweck des Vereins liegt unter anderem darin, den Umgang mit Wolf und Co. österreichweit zu koordinieren und laut seiner Vereinswebseite „eine möglichst konfliktarme Koexistenz von Landnutzern und Beutegreifern zu gewährleisten.“ 

Wölfe wurden mittlerweile in allen EU-Staaten außer Irland, Zypern und Malta registriert. In der gesamten EU wird ihre Anzahl aktuell (Stand 2025) auf ungefähr 20.000 Exemplare geschätzt. Laut Landwirtschaftsministerium ist der Wolf in Europa „nicht mehr vom Aussterben bedroht und vermehrt sich mittlerweile pro Jahr um bis zu 30 Prozent.“72 Global wird häufig der Bereich von ungefähr 170.000 Wölfen genannt. 

© Land schafft Leben 2025

Wann wurde der Wolf in Österreich ausgerottet? 

Der Wolf wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts im heutigen Österreich ausgerottet. Wann genau aber der letzte Wolf – möglicherweise ein Durchzügler aus anderen Ländern – innerhalb Österreichs erlegt oder gesehen wurde, darüber gibt es unterschiedliche Aussagen. Das „Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs“ schreibt dazu in seinem Statusbericht des Jahres 2020: „1881 gab es die letzte Wolfssichtung im Salzkammergut, 1882 wurde der angeblich bzw. so genannte ‚letzte Wolf Österreichs‘ im Wechselgebiet geschossen. Danach gab es nur mehr vereinzelte Wölfe, die erlegt wurden: Unter anderem 1903 bei Ratschendorf und Mureck (Südsteiermark), im Wechselgebiet wurde ein Tier 1936 mit Strychnin vergiftet.“ 

Auch im restlichen Westeuropa sowie im Großteil der USA wurde die Art ausgerottet. Nicht so beispielsweise in Ost- und Südeuropa. Im italienischen Gebirgszug der Apenninen beispielsweise hat es auch während seiner Abwesenheit in Westeuropa stets kleinere Wolfspopulationen gegeben. 

Seit Übernahme der Berner Konvention (1979) sowie der sogenannten FFH-Richtlinie (1992) steht der Wolf in der EU unter umfassendem Schutz. Auch die Tatsache, dass die Waldfläche in Österreich und Europa stetig wächst, begünstigt die erneute Ausbreitung der Tierart – ebenso wie die Landflucht, die in vielen Gebieten zu einer weniger dichten Besiedelung durch Menschen führt. Seit mehreren Jahrzehnten, vor allem aber in den vergangenen rund 20 Jahren, verbreiten sich Wölfe wieder über Westeuropa. Die Wiederbesiedelung erfolgte über Osteuropa und Italien. 

Seit 1998 wurden in Österreich in einzelnen Jahren Wolfsexemplare gesichtet. Im Jahr 2009 wurden erstmals wieder mehrere Wölfe nachgewiesen. Bis 2016 blieb die Zahl der mittels Gen-Analyse oder Foto-Nachweis jährlich dokumentierten Individuen unter zehn. Im Jahr 2016 wurde das erste Rudel in Allentsteig (NÖ) nachgewiesen. 

Wie hat sich der Schutzstatus des Wolfs geändert? 

Im Jahr 2025 wurde der Schutzstatus für den Wolf innerhalb der EU von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgesetzt. Dadurch sind die Hürden für ein behördlich genehmigtes Erle- gen von Wölfen etwas niedriger, das sogenannte Wolfsmanagement wird flexibler und erleichtert. Was genau bedeutet das und was sind die Hintergründe? 

Große Raubtiere, also Wölfe, Bären und Luchse, genießen EU-weit einen hohen Schutzstatus. Dies wird im Rahmen von internationalen Abkommen und Rechtsakten gewährleistet. So hat sich Österreich durch die Berner Konvention, die FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) sowie das Washingtoner Artenschutzabkommen dazu verpflichtet, einen sogenannten „günstigen Erhaltungszustand“ für diese Tierarten wiederherzustellen. 

Was ist bei Wölfen ein „günstiger Erhaltungszustand“? 

Ein günstiger Erhaltungszustand für den Wolf in Österreich ist definitionsgemäß dann gegeben, wenn – vereinfacht gesagt – die Zahl der hier lebenden Tiere sowie der vorhandene Lebensraum ausreichen, um im (theoretischen) Falle eines Aussterbens im Rest Europas ein Wachstum der Population ohne Inzucht zu ermöglichen. Mit anderen Worten: Das langfristige Überleben der Population muss – auch in Österreich für sich genommen – gesichert sein. Für den österreichischen Teil des Alpenraums wäre der günstige Erhaltungszustand laut Fachanalysen bei einer Anzahl von rund 500 Wölfen (39 Rudel) erreicht, für Gesamt-Österreich bei rund 1.100 Individuen.73, 74 Innerhalb der EU wurden die Bestimmungen der Berner Konvention in Form der 1992 in Kraft getretenen FFH-Richtlinie umgesetzt. In Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz oder Norwegen wurde die Berner Konvention direkt in nationales Recht umgesetzt. Aus diesem Unterschied können sich auch unterschiedliche Detailregelungen ergeben. 

Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der EU 

Bis 2025 war der Wolf durch Listung in Anhang IV der FFH-Richtlinie der EU rechtlich eine „streng zu schützende“ Tierart „von gemeinschaftlichem Interesse“. Grundsätzlich ist jede absichtliche Tötung oder Störung für in diesem Anhang gelistete Arten verboten und Ausnahmen von diesem Grundsatz sind mit strengen Hürden versehen. Dies galt in der gesamten EU, mit Ausnahme von Gebieten, wo der Wolf nicht ausgerottet war, also etwa in Teilen Spaniens, Griechenlands, Finnlands sowie mit deren EU-Beitritt auch in vielen Staaten Osteuropas. 

Was ist neu? 

Seit 2025 ist der Wolf nun statt in Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie gelistet. Damit ist seine absichtliche Tötung weniger kategorisch verboten als zuvor. Das bedeutet, dass sie nicht mehr einer strengen Einzelfallprüfung unterliegt. Stattdessen darf es bei Vorliegen des günstigen Erhaltungszustands eine Bejagung nach festgelegten Regeln im Rahmen eines Management-Plans geben. 

Allerdings sind die Mitgliedsstaaten weiterhin dazu verpflichtet, ein Wolfsmonitoring durch- zuführen und für einen günstigen Erhaltungszustand der Art zu sorgen. Dem Wolf kommt als „prioritäre Art“ weiterhin ein besonderer Status zu. Grundsätzlich gilt jetzt, was für andere Arten mit einem Anhang-V-Status gilt. Konkret schreibt der Artikel 14 der FFH-Richtlinie für diese Arten vor, dass eine „Entnahme aus der Natur (...) mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands vereinbar“ sein muss. Als mögliche Maßnahmen zur Einhaltung dieser Bestimmung sieht der Artikel unterschiedliche Instrumente vor. Dazu gehören beispielsweise ein „zeitlich oder örtlich begrenztes Verbot der Entnahme“, „Vorschriften bezüglich des Zugangs zu bestimmten Bereichen“ und mehrere andere vor. 

Artikel 16 der FFH-Richtlinie 

Bis zur Herabsetzung des Schutzstatus war die Tötung eines Wolfes in freier Wildbahn aus- schließlich nach einer Einzelfallprüfung gemäß Artikel 16 der FFH-Richtlinie möglich. Dieser ermöglicht eine „Entnahme“ von Exemplaren „streng geschützter“ Arten (Anhang IV), sofern zwei wichtige Voraussetzungen gegeben sind: 

  •  Es gibt „keine anderweitige zufriedenstellende Lösung“. 

  •  Die Populationen müssen „trotz der Ausnahmeregelung ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen“. 

In der Vergangenheit drehten sich etliche Auseinandersetzungen um die Auslegung dieser Bestimmungen. Dabei wurden zum Teil auch unterschiedliche geografische Bezugsrahmen für die Feststellung eines „günstigen Erhaltungszustandes“ herangezogen. Einige sahen den Wolf in der bio-geografischen Region „Alpenraum“ – und damit auch in weiten Teilen Österreichs – in einem günstigen Erhaltungszustand. Andere argumentierten mit der Zahl der Wölfe innerhalb Österreichs und stellten einen mangelhaften Erhaltungszustand fest. Auch um die Interpretation der „zufriedenstellenden Lösung“ (konkret: Schutzgrad durch Maßnahmen des Herdenschutzes) wurde gerungen. 

Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom Juli 2024 eine Entscheidung in der Frage des „günstigen Erhaltungszustands“ getroffen. Das Landesverwaltungsgericht Tirol hatte das oberste EU-Gericht zuvor um Klärung gebeten. Konkret ging es um die Frage, unter welchen Umständen eine Ausnahme vom Wolfsjagdverbot gewährt werden könne. In einer Pressemitteilung des EUGH heißt es dazu unter anderem: 

„Die Wolfspopulation muss sich in einem günstigen Erhaltungszustand sowohl auf lokaler Ebene (im Land Tirol) als auch auf nationaler Ebene (Österreich) befinden, was nicht der Fall ist.“75 Durch die Änderung des Schutzstatus des Wolfes werden Ausnahmegenehmigungen nach Artikel 16 hinfällig. Der günstige Erhaltungszustand muss stattdessen über die beschriebenen Maßnahmen aus Artikel 14 gewährleistet werden. Wann und wie genau die Änderungen in Österreich umgesetzt werden, lässt sich noch nicht sagen (Stand 2025). 

Gesetze in Österreich 

In Österreich gibt es keine nationale Gesetzgebung zur Regelung strittiger Fragen der Wolfsthematik. Die Umsetzung der FFH-Richtlinie wird grundsätzlich innerhalb der Landesgesetze, also der Jagd- und Naturschutzgesetze, unterschiedlich vollzogen. 

Welche Schutzmaßnahmen sollen Nutztiere vor Wölfen schützen? 

Unterschiedliche Herdenschutz-Maßnahmen sollen dabei helfen, Nutztiere vor Angriffen durch Wölfe zu schützen. Beispiele dafür sind: 

  • (Elektro-)Zäune unterschiedlicher Höhe 

  • Hirten (Behirtung) 

  • Herdenschutzhunde  

Die Kosten für Herdenschutz können sich laut einer Studie der BOKU aus dem Jahr 2018 grob zwischen 150 und 550 Euro pro Großvieheinheit bewegen. Herdenschutzmaßnahmen werden durch die Bundesländer höchst unterschiedlich gefördert. Dies reicht von keiner Förderung wie etwa in Kärnten oder in der Steiermark bis hin zu einer 80-prozentigen Übernahme der Anschaffungskosten, etwa von Hirtenhunden, beispielsweise in Salzburg. 

Unterschiedliche Bewertungen 

Verschiedene Interessenvertretungen bewerten das Thema Wolf aus ihrem jeweiligen Blickwinkel. So schreibt etwa der Naturschutzbund Österreich zur „Rolle des Wolfs im Ökosystem“ auf seiner Webseite: „Wölfe halten den Wildbestand fit und spielen damit eine unverzichtbare Rolle im Europäischen Waldökosystem. Sie können die Ausbreitung von Krankheiten verhindern und die wichtigen Schutzwälder stärken, indem sie zu hohe Wildbestände reduzieren. Außerdem hinterlassen sie Nahrungsreste für andere wichtige Arten im Ökosystem.“76 

Der WWF Österreich schreibt in einer Aussendung im Frühjahr 2025: „Selbst nach der Entscheidung zur Abschwächung des Wolf-Schutzstatus in der FFH-Richtlinie bleibt die rechtliche Vorgabe bestehen, dass der Wolf in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht werden muss. Davon ist Österreich mit derzeit acht Rudeln weit entfernt. Eine reguläre Bejagung des Wolfes in Österreich ist daher weiterhin ausgeschlossen.“77 

Die Almwirtschaft Österreich sieht durch eine unregulierte Ausbreitung des Wolfes dagegen die Almen in Gefahr und fordert daher seine planmäßige Bejagung, ähnlich wie bei anderen Wildtieren. Almwirtschaft-Obmann Josef Obweger weist darauf hin, dass die österreichische Alm- und Berglandwirtschaft durch Kleinbetriebe geprägt ist, für die eine Umsetzung um- fangreicher Herdenschutzmaßnahmen nicht realistisch sei. „Auf der überwiegenden Anzahl der Almen weiden zehn oder 20 Rinder, sie werden von einer Bauernfamilie im Nebenerwerb bewirtschaftet. Selbst wenn man ihre Zäune und Herdenschutzhunde schenken würde, könnte sie ihre Tiere nicht 24 Stunden am Tag schützen. Dafür fehlt schlicht die Zeit.“ Zudem seien auf Herdenschutz abgerichtete Hunde eine potenzielle Gefahr für Menschen und daher im Tourismusland Österreich keine umfassende Option. „Auch finanzielle Entschädigungen für getötete Nutztiere werden auf Dauer nicht verhindern, dass Betriebe im Zweifel nicht mehr auftreiben und die Alm langsam verloren geht", sagt Josef Obweger. „Almbäuerinnen und Almbauern haben einen emotionalen Bezug zu ihren Tieren, der sich mit Geld nicht entschädigen lässt.“ Zwar gebe es mehrere Gründe für den allgemeinen Rückgang der gealpten Tiere, aber der Wolf stelle jedenfalls eine „große zusätzliche Herausforderung“ dar.

Quellen

71 Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs (baer-wolf-luchs.at): Beutegreifer (Zugriff: 16.07.2025) 

72 BMLUK (bmluk.gv.at): EU-Kommission hat angekündigt den Schutzstatus des Wolfes sen- ken zu wollen (Zugriff: 17.07.2025) 

73 Schnidrig et al. (2016): Wolf in the Alps: Recommendations for an internationally coordi- nated management, KORA-Bericht Nr. 72 

74 Protect (2021): Rechtliche und fachliche Aspekte des Wolfsschutzes, Studie im Auftrag der O.. Umweltanwaltschaft 

75 Europäischer Gerichtshof (2024): Pressemitteilung Nr. 111/2024: Das Wolfsjagdverbot in Österreich ist gültig 

76 naturschutzbund.at (28.02.2025): Schutzstatus Wolf – Änderung der Berner Konvention ohne Auswirkung auf Österreich (Zugriff: 22.07.2025) 

77 WWF Österreich (2025): Schutzstatus Wolf: WWF kritisiert Abschwächung als gefährlichen Präzedenzfall“; OTS 0119 vom 08.05.2025