Einteilung von Bier. Eine Übersicht
Kaum ein Getränk ist so vielseitig wie Bier. Ob hell oder dunkel, leicht oder kräftig, aus Gerste, Roggen, Weizen oder anderen Getreidearten – die Auswahl ist riesig. Neben Stammwürze und Alkoholgehalt prägen auch Brauverfahren, Farbe und Rohstoffe den Charakter. In diesem Text nehmen wir die beliebtesten Biersorten genauer unter die Lupe.
Grundsätzlich kann man Bier nach verschiedenen Kriterien einteilen, zum Beispiel nach Stammwürze- bzw. Alkoholgehalt, nach Gärung oder auch nach Farbe.
Einteilung nach Stammwürze und Alkoholgehalt
Bier kann nach dem Stammwürzegehalt und dem Alkoholgehalt eingeteilt werden.
Nach dem Alkoholgehalt werden im Österreichischen Lebensmittelbuch vor allem zwei Kategorien genannt:
Alkoholfreies Bier: nicht mehr als 0,5 Volumenprozent
Leichtbier: nicht mehr als 3,7 Volumenprozent
Die weiteren Bierkategorien werden hauptsächlich nach dem Stammwürzegehalt eingeteilt:
Schankbier: 9 bis unter 11 Grad Stammwürze
Vollbier: 11 bis unter 16 Grad Stammwürze
Spezialbier: Vollbier mit mindestens 12,5 Grad Stammwürze
Stark- bzw. Bockbier: mindestens 16 Grad Stammwürze1
Was bedeutet Stammwürze?
Die Stammwürze bezeichnet den Anteil der gelösten Stoffe aus Malz und Hopfen, die vor der Gärung in der Würze enthalten sind. Dazu gehören vor allem Zucker, aber auch Eiweißstoffe, Mineralstoffe, Vitamine und Aromastoffe. Sie wird in Grad Plato (°P) angegeben. Ein Grad Stammwürze entspricht einem Gramm Extrakt in 100 Gramm unvergorener Würze. Ein höherer Stammwürzegehalt bedeutet, dass vor der Gärung mehr gelöste Extraktstoffe in der Würze enthalten sind. Das kann zu einem höheren Alkoholgehalt und einem intensiveren Geschmack führen.2 Auch für die Berechnung der Biersteuer in Österreich ist die Stammwürze relevant. Je höher die Stammwürze, desto höher fällt grundsätzlich die Biersteuer aus.3
Einteilung nach Gärung
Bier kann auch danach eingeteilt werden, welche Hefe bei der Hauptgärung verwendet wird. Dabei unterscheidet man zwischen obergärigen und untergärigen Bieren.
Bei obergärigen Bieren steigt die Hefe während der Gärung nach oben. Diese Biere werden meist bei höheren Temperaturen vergoren und können dadurch fruchtigere Aromen entwickeln. Ein bekannter Vertreter ist Weißbier.
Bei untergärigen Bieren sinkt die Hefe nach der Gärung eher nach unten. Sie werden bei niedrigeren Temperaturen vergoren und sind häufig klarer, milder und länger haltbar. Zu den untergärigen Bieren zählen zum Beispiel klassische Lagerbiere wie Lager oder Pils.4,5
Einteilung nach Farbe
Bier kann nach seiner Farbe in helles und dunkles Bier eingeteilt werden. Die Farbe entsteht vor allem durch das verwendete Malz. Wird Malz stärker getrocknet oder geröstet, wird es dunkler – und daraus entsteht vorwiegend auch ein dunkleres Bier mit kräftigerem Aroma.6,7
In Österreich werden laut Bierland Österreich, dem Kommunikationsauftritt des Verbands der Brauereien Österreichs, mehr als 1.000 verschiedene Biere gebraut, die unterschiedlichen Bierstilen, Sorten und Brauereien zugeordnet werden können.8 Wir beschreiben eine Auswahl an in Österreich bekannter und relevanter Biersorten – inklusive Inhaltsstoffen, Geschmack und einem Blick auf ihre Geschichte.9,10
Nach den verschiedenen Einteilungen von Bier lohnt sich ein Blick auf jene Biersorten, die in Österreich besonders bekannt und marktrelevant sind. Dazu zählen vor allem klassische untergärige Biere wie Märzen, Lager und Pils, aber auch Weizenbier, Zwickl, Bockbier sowie alkoholfreie Biere.
Vollbiere
Vollbiere machen den größten Teil der Biere aus und haben einen kräftigen Geschmack. Der Stammwürzgehalt dieser Biere beträgt zwischen 11 und 16 Grad.11
Lager/Märzen
„Lager“ ist grundsätzlich ein Sammelbegriff für untergärige Biere, wie Märzen oder Pils. In Österreich wird mit Märzen- oder Lagerbier ein Vollbier gemeint, welches ausgewogen malzig und mild hopfenbitter ist. Der Name hängt mit der früher notwendigen kühlen Lagerung zusammen: Untergärige Biere konnten nur bei niedrigen Temperaturen hergestellt und gelagert werden. Dafür nutzte man früher etwa kühle Felsenkeller und Natureis, damit das Bier länger haltbar blieb. „Märzen“ bezieht sich ebenfalls auf die kalte Jahreszeit – bis in den März war es kühl genug, um Bier zu brauen. In Österreich ist Märzen hellgelb bis golden und hat 4,8 bis 5 Volumenprozent Alkohol. Damit gehört es zu den Vollbieren. Das Wiener Lager unterscheidet sich vom österreichischen Märzen durch seine bernsteinerne Farbe.12,13
Zwickl
Ein Zwickl kennzeichnet sich durch seine Trübung. Es wird nicht filtriert und ist weniger lang haltbar. Für die Trübung sorgen Hefen und unlösliche Eiweißstoffe. Der Begriff „Zwickl“ kommt vom Probehahn am Biertank, dem „Zwickel“. Früher wurde das Zwickl dort direkt abgezapft.14
Pils
Das Pils hat seinen Namen von der heutigen tschechischen Stadt Pilsen. Ein Pils hellfärbig charakterisiert sich dadurch, dass es stärker gehopft und daher bitterer ist. Diese Biersorte hat häufig einen buttrigen Geschmack.15,16
Weitere Vollbiere
Vollbier ist jedes Bier, das mindestens 11 Grad Stammwürze. Als Vollbier wird es meistens nur dann deklariert, wenn es nicht einem bestimmten Biertyp zuzuordnen ist. Viele bekannte Bierarten können daher zugleich Vollbiere sein, etwa Lager, Märzen, Pils, Weizenbier oder Kellerbier – sofern sie in diesen Stammwürzebereich fallen.
Ein Spezialbier ist ebenfalls ein Vollbier: Diese Bezeichnung darf ein Vollbier tragen, wenn es mindestens 12,5 Grad Stammwürze hat. Begriffe wie Premium, Edel, Fest, Jubiläum oder Export sind dagegen laut Lebensmittelbuch hervorhebende Fantasiebezeichnungen. Sie dürfen zusätzlich zur eigentlichen Bezeichnung verwendet werden, wenn es sich mindestens um ein Vollbier handelt. Auch ergänzende Beschreibungen wie „hell“ oder „dunkel“ sind möglich.17,18
Spezialbier
Ein Vollbier mit mindestens 12,5 Grad kann die Bezeichnung „Spezialbier“ tragen und ist nicht zu verwechseln mit Kreativbieren.19
Weizenbier/Weißbier
Weizenbier, welches auch Weißbier genannt wird, ist ein obergäriges Bier. Beträgt der Anteil des Weizens im für das Mälzen verwendeten Getreide mehr als die Hälfte, spricht man in Österreich von Weizen- oder Weißbier. Auch Gerstenmalz kann ergänzend verwendet werden. Weizenbier ist normalerweise obergärig, es gibt aber Ausnahmen. Der Begriff „Weißbier“ kommt nicht von der Farbe, sondern leitet sich von Weizen ab. Die Farben reichen von hell bis dunkel. Ein Hefeweizen ist ein unfiltriertes Weizenbier. Es sind alle Alkoholgehalte möglich, von alkoholfreiem Weizenbier über leichtes Weizenbier bis zu Weizenbock. Weizenbiere sind kohlensäurereicher, aber weniger bitter, weil sie schwächer gehopft sind.20,21
Schankbier
Schankbier hat einen geringeren Alkoholgehalt als Vollbier. Es wird so bezeichnet, wenn es eine Stammwürze von 9 bis 11 Grad hat. Schankbier ist nicht automatisch Bier vom Fass.22
Bockbier
Bockbier kennzeichnet sich durch einen hohen Alkoholgehalt und werden auch als „Starkbier“ bezeichnet. Es kann ober- oder untergärig sein, sowie hell oder dunkel. Der Name kommt vom deutschen Ort Einbeck. Der dortige Braumeister wurde eines Tages beauftragt, für das Münchner Hofbräuhaus ein starkes Bier zu entwickeln. Der Begriff Bock entstand. Es zeichnet sich durch eine längere Haltbarkeit und einen höheren Alkoholgehalt aus. Ein Doppelbock ist besonders stark, ein Festbock wird in der Weihnachts- und Osterzeit getrunken.23,24
Leichtbier
Leichtbier hat einen Alkoholgehalt von maximal 3,7 Volumsprozent. Wie alkoholfreies Bier kann es mit verschiedenen Getreidearten und Brauvorgängen erzeugt werden.25
Alkoholfreies Bier
Ein Bier mit weniger als 0,5 Volumsprozent Alkohol darf als „alkoholfreies Bier“ bezeichnet werden. Wie viel Alkohol tatsächlich enthalten ist, hängt vom Verfahren ab, mit dem das Bier alkoholfrei gemacht wird. Es wird entweder der Gärprozess vorzeitig unterbrochen oder es wird im Nachgang der Alkohol mit einem speziellen Verfahren entzogen.26
Im Unterschied zu alkoholhaltigen Bieren muss eine Nährwerttabelle angegeben sein. Die EU schreibt vor, dass auf der Verpackung von Lebensmitteln inklusive Getränken mit weniger als 1,2 Volumsprozent Alkohol eine Nährwerttabelle aufgedruckt sein muss. Bier mit Alkohol ist von dieser Regelung als alkoholisches Getränk nicht betroffen.27
Radler
Der Radler ist ein Mischgetränk mit Bier: Der Legende nach besuchten viele Radfahrer einen Ausflugsgasthof in der Nähe von München. Eines Tages wurde das Bier knapp. Der Wirt hatte die Idee, das Bier mit Limonade zu mischen. Die Sportler mochten den Geschmack des Getränks, der Radler war geboren. Für einen Radler sind 40 bis 60 Prozent Bieranteil vorgeschrieben – festgelegt im Österreichischen Lebensmittelkodex. Auch die Mischung mit natürlichem Mineralwasser kann als Radler bezeichnet werden.
Erkennbar sein muss das am Etikett. Am häufigsten wird für das Biermischgetränk Zitronenlimonade verwendet, es gibt aber mittlerweile unzählige Radler-Varianten. Jede Biergattung ist erlaubt. Naturtrübe Radler erhalten ihre Trübung aus der Limonade. Alkoholfreie Radler werden mit alkoholfreiem Bier hergestellt. Der „Saure Radler“ ist Bier mit Sodawasser. Dieser heißt je nach Region Sodaradler oder saurer Radler.28 Diese Variante ist traditionell besonders im Westen Österreichs verbreitet.29
Glutenfreies Bier
Hauptsächlich für Zöliakie-Patientinnen und Patienten gibt es glutenfreies Bier. Das bedeutet, dass maximal 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm enthalten sein dürfen. Braugetreide wie Gerste enthält von Natur aus Gluten. Dieses wird enzymatisch abgebaut, indem technische Enzyme eingesetzt werden. Auf dem Produkt muss der Hinweis „mit technischem Enzym hergestellt“ ersichtlich sein.
Bei der Herstellung von nicht-glutenfreiem Bier ist das in Österreich nicht zugelassen. Eine Alternative ist, Getreidesorten wie Hirse zu verwenden, die kein Gluten enthalten. Man kann glutenhaltige Gerste mit anderen glutenfreien Getreidesorten mischen, sodass auf technische Enzyme verzichtet werden kann und trotzdem der gesetzliche Grenzwert von 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm nicht überschritten wird. Am Etikett von nicht-glutenfreiem Bier muss der Zusatz „Enthält Gluten“ der Allergen-Verordnung entsprechend angegeben sein, alternativ kann „Gerste“ in der Zutatenliste entsprechend hervorgehoben werden.30,31,32
Kreativbiere
Ein Kreativbier darf in Österreich als solches bezeichnet werden, wenn besondere außergewöhnliche Rohstoffe verwendet werden, eine besondere Herstellungsart angewendet wird oder wenn es sich um einen besonderen Bierstil aus einem anderen Land handelt. Besondere Zutaten kommen schon während des Brauens dazu. Vorgeschrieben sind 50 Prozent Getreide.33 Ein Beispiel ist das Sauerbier. Milchsäurebakterien machen es sauer. Die Säure hat den Vorteil, dass das Bier ohne Pasteurisieren lang haltbar ist. Ein weiteres Beispiel sind Kräuterbiere, etwa mit Wacholder, oder Biere, die in Holzfässern lagern.34
Craft Beer
Craft Beer wird im Österreichischen Lebensmittelbuch nicht als eigene Bierkategorie geregelt. Es handelt sich daher nicht um eine bestimmte Biersorte wie Märzen, Pils oder Bockbier, sondern eher um einen Sammelbegriff. Wörtlich bedeutet Craft Beer „handwerklich gebrautes Bier“. Der Begriff wurde aus dem Englischen übernommen und soll vor allem kleinere, unabhängige oder experimentierfreudige Brauereien von industriell geprägter Bierproduktion abgrenzen. Häufig steht Craft Beer für neue oder ungewöhnliche Bierstile, besondere Hopfensorten, kreative Rezepturen und auffällige Aromen.35
Noch nicht genug vom Thema Bier? Tauche tiefer ein in die Welt des Bio-Biers, entdecke in unseren Artikeln spannende Facetten der Braukunst und lerne die vielfältigen Brauereien kennen, die den österreichischen Biermarkt prägen. Weitere Infos zu den Bierstilen laut Bierland Österreich findest du auf deren Seite im „Bierfächer“.
Quellen
1 Österreichisches Lebensmittelbuch (2019): B 13 Bier
2 Bierentdecker (bierentdecker.com: Entscheidender Faktor bei der Bierherstellung. Stammwürze - wie sie dein Bier beeinflusst; Zugriff: 09.09.2026)
3 Rechtsinformationsdienst des Bundes, Ris (ris.bka.gv.at, Bundesrecht konsolidiert: Biersteuergesetz 2022; Zugriff: 09.09.2026)
4 Österreichisches Lebensmittelbuch (2019): B 13 Bier
5 Bierland Österreich (bierland-österreich.at: Brauvorgang; Zugriff: 09.09.2026)
6 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (bmluk.gv.at: Bier; Zugriff: 07.07.2026)
7 Österreichisches Lebensmittelbuch (2019): B 13 Bier
8 Bierland Österreich (bierland-österreich.at: Brauvorgang; Zugriff: 07.07.2026)
9 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (bmluk.gv.at: Bier; Zugriff: 07.07.2026)
10 Österreichisches Lebensmittelbuch (2019): B 13 Bier
11 Rimbach et al. (2025): Lebensmittel-Warenkunde für Einsteiger, S. 353
12 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (bmluk.gv.at: Bier; Zugriff: 07.07.2026)
13 AMA-Marketing (genussregionen.at: Das kleine Bier-ABC; Zugriff: 07.07.2026)
14 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (bmluk.gv.at: Bier; Zugriff: 07.07.2026)
15 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (bmluk.gv.at: Bier; Zugriff: 07.07.2026)
16 AMA-Marketing (genussregionen.at: Das kleine Bier-ABC; Zugriff: 07.07.2026)
17 Österreichisches Lebensmittelbuch (2019): B 13 Bier
18 Bierland Österreich (bierland-österreich.at: Brauvorgang; Zugriff: 03.07.2026)
19 Österreichisches Lebensmittelbuch (2019): B 13 Bier
20 Österreichisches Lebensmittelbuch (2019): B 13 Bier
21 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (bmluk.gv.at: Bier; Zugriff: 07.07.2026)
22 Österreichisches Lebensmittelbuch (2019): B 13 Bier
23 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (bmluk.gv.at: Bier; Zugriff: 07.07.2026)
24 AMA-Marketing (genussregionen.at: Das kleine Bier-ABC; Zugriff: 07.07.2026)
25 Österreichisches Lebensmittelbuch (2019): B 13 Bier
26 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (bmluk.gv.at: Bier; Zugriff: 07.07.2026)
27 EU-Verordnung Nr. 1169/2011: Lebensmittelinformationsverordnung
28 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (bmluk.gv.at: Bier; Zugriff: 07.07.2026)
29 Verein für Konsumenteninformation, VKI (konsument.at: Radler – Aufgezuckert; Zugriff: 24.09.2026)
30 Österreichisches Lebensmittelbuch (2019): B 13 Bier
31 EU-Verordnung, Nr. 41/2009 zur Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind
32 Expterinnen- und Expertengespräche
33 Österreichisches Lebensmittelbuch (2019): B 13 Bier
34 Expertinnen- und Expertengespräche
35 AMA-Marketing (genussregionen.at: Das kleine Bier-ABC; Zugriff: 07.07.2026)