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Wann wird Antibiotika eingesetzt?

Die Sorge vor Medikamentenrückständen im Fleisch ist auf der Konsumentenseite keine Seltenheit. Zuallererst: Jedes Tier hat im Falle einer Krankheit ein Recht auf Behandlung. Doch die Gabe von Medikamenten ist gesetzlich geregelt: Es müssen spezielle Wartefristen eingehalten werden, eine vorbeugende Antibiotikabehandlung ist ohnehin verboten. 

Kalb liegt im Stroh, eine Person spritzt ihm mit einer Spritze in die Halsmuskulatur, vermutlich Antibiotika. Kalb liegt im Stroh, eine Person spritzt ihm mit einer Spritze in die Halsmuskulatur, vermutlich Antibiotika.

Wie es um die Gesundheit der Tiere steht, ist von vielen Faktoren abhängig. Haltungsbedingte Faktoren wie das Haltungssystem, die Hygiene im Stall, die Fütterung und die Wasserversorgung spielen dabei ebenso eine Rolle wie umweltbedingte Faktoren. Dazu gehört zum Beispiel das Wetter: Rinder vertragen Kälte zwar gut, gegen Feuchtigkeit und Zugluft etwa sind sie weniger resistent. Generell spielt das Betriebsmanagement also eine große Rolle, denn die Bäuerinnen und Bauern können auf viele der genannten Faktoren Einfluss nehmen und so zur Gesundheit ihrer Tiere beitragen.   

 
Um die Tiergesundheit steht es in Österreich im internationalen Vergleich generell übrigens gut. Das belegen auch die Zahlen zum Antibiotikaeinsatz, bei dem wir deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegen. Mit 36,2 mg/PCU (Stand: 2022) bekommen unsere Nutztiere rund die Hälfte des europäischen Durchschnittes an Antibiotika verabreicht.   

Krankheiten und Antibiotikaeinsatz  

 „Weist ein Tier Anzeichen einer Krankheit oder Verletzung auf, so muss es unverzüglich ordnungsgemäß versorgt werden, erforderlichenfalls unter Heranziehung eines Tierarztes.“ Der §15 des österreichischen Tierschutzgesetzes mag selbstverständlich klingen, die Behandlung von Nutztieren und dabei insbesondere die Gabe von Medikamenten sind jedoch nicht immer nur positiv konnotierte Themen – vor allem, weil die Konsumentinnen und Konsumenten sich um Rückstände von Medikamenten im Fleisch sorgen. In den Ländern der Europäischen Union verhindern das gesetzlich geregelte Wartefristen, die nach der Gabe bestimmter Medikamente eingehalten werden müssen, und das Verbot einer prophylaktischen Behandlung mit Antibiotika. Außerdem dürfen Antibiotika in Österreich nur zur Behandlung von Krankheiten und nicht zur Leistungssteigerung eingesetzt werden.  Für den Tierarzt Bernhard Schauer steht jedenfalls fest:   

Jedes Tier hat im Falle einer Krankheit ein Recht auf Behandlung – alles andere würde dem Tier Leid zufügen und gegen das Grundverständnis von Tierwohl verstoßen.

© Land schafft Leben 2023

Antibiotikaeinsatz in der Rindermast: expectation vs. reality

Entgegen der Vorstellung vieler Konsumentinnen und Konsumenten liegt es nicht im Interesse der Landwirtinnen und Landwirte, regelmäßig und in großem Stil Antibiotika einzusetzen. Antibiotika sind teuer, hinzukommt, dass nach ihrem Einsatz eine Wartefrist eingehalten werden muss, innerhalb der das Rind nicht geschlachtet werden darf. Das ist vor allem in der Endphase der Mast ein Problem, denn für jeden Tag, den das Tier länger im Stall steht, trägt die Bäuerin oder der Bauer auch die Kosten und zusätzlich das Ausfallrisiko. „Niemand setzt Antibiotika aus Jux und Tollerei ein“, bringt es der Tierarzt Bernhard Schauer auf den Punkt. Insgesamt entfielen knapp 26 Prozent der Antibiotika, die Nutztieren in Österreich im Jahr 2023 verabreicht wurden, auf die Behandlung von Rindern. Rund 10 Prozent haben Milchkühe erhalten, 7 Prozent Mastrinder und 3 Prozent Mastkälber.  

Antibiotika in der biologischen Rindermast

In der biologischen Landwirtschaft gelten strengere Vorschriften: Wer sein Fleisch biologisch vermarkten möchte, darf das Rind nur maximal dreimal pro Jahr mit Antibiotika behandeln. Dauert der Produktionszyklus weniger als zwölf Monate – zum Beispiel bei der Kalbfleischproduktion – dann darf überhaupt nur einmal ein Antibiotikum eingesetzt werden. Was aber, wenn das Tier öfter krank ist und ein weiterer Antibiotikaeinsatz notwendig ist, um die Gesundheit zu gewährleisten? Dann kann das Fleisch zwar nicht mehr biologisch vermarktet werden, wohl aber konventionell.  

Die ersten Lebensmonate als kritischste Phase  

Braunes Kalb mit gelben Ohrmarken steht in einem Stall und schaut durch ein Holzgeländer in die Kamera.

Die allermeisten Erkrankungen treten bei Rindern in den ersten Wochen beziehungsweise Monaten ihres Lebens auf. Diese Phase ist besonders kritisch, da Kälber ihr Immunsystem erst ausbilden müssen und sehr empfindlich auf Stress reagieren – auch im Vergleich zu anderen Tierarten. Erschwerend hinzu kommt, dass die Kälber für die Mast meistens von vielen verschiedenen Betrieben kommen, wodurch auch viele unterschiedliche Keime in einem Stall zusammenkommen. Der Betriebswechsel setzt die jungen Tiere zusätzlichem Stress aus, ebenso wie beispielsweise die Futterumstellung. All diese Faktoren führen immer wieder dazu, dass ein Kalb in den ersten Wochen oder Monaten verstirbt. Die Tiergesundheit ist also auch ökonomisch gesehen ein ausgesprochen relevanter Faktor in der Rindermast.  

Durchfall und Rindergrippe am häufigsten  

Eine Person gibt einem Rind im Stall eine Spritze in den Hals; das Tier steckt in einem Metallgitter.

Am häufigsten haben die Rinderhalterinnen und -halter bei ihren Kälbern mit Durchfall zu kämpfen. Das kann verschiedene Ursachen haben, von Stress über Viren, Bakterien und Parasiten bis hin zur Futterumstellung. Am zweithäufigsten sind die Atemwege betroffen. Das liegt am Aufbau der Rinderlunge und daran, dass sie erst nach etwa zwei bis drei Jahren voll ausgebildet ist.  Das macht die Lunge zu einer Schwachstelle, die zur Entzündung neigt.   

Auch mit fortschreitendem Alter der Rinder bleibt die Lunge ein krankheitsanfälliges Organ, dementsprechend häufig treten Lungenentzündungen auf. Man spricht dabei von der Rindergrippe. Gegen diese gibt es eine Impfung. Ob geimpft wird oder nicht, ist von Betrieb zu Betrieb verschieden und auch eine Kostenfrage. Ganz allgemein treten Krankheiten bei ausgewachsenen Rindern aber deutlich seltener auf als bei Kälbern, gesundheitliche Beeinträchtigungen kommen dann eher von Verletzungen, Hauterkrankungen und Parasiten.   

Antibiotika: Prophylaxe vs. Metaphylaxe  

Krankheiten wie die Rindergrippe oder Durchfall können mit Antibiotika behandelt werden. Antibiotika präventiv einzusetzen, ist grundsätzlich verboten. Die Bäuerin oder der Bauer darf also beispielsweise den gesunden Kälbern nicht prophylaktisch ein Antibiotikum verabreichen, wenn sie am Hof ankommen, um eine Erkrankung in den ersten Tagen zu verhindern. Was aber sehr wohl erlaubt ist, ist die sogenannte Metaphylaxe. Wenn also innerhalb eines Bestandes ein Tier erkrankt – es hat also zum Beispiel eines der Kälber Lungenentzündung – dann dürfen auch die restlichen Tiere mit Antibiotika behandelt werden, da die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass ansonsten auch sie erkranken.   

Dokumentation und Wartezeiten  

In der EU muss jedes Antibiotikum, das einem Rind verabreicht wird, dokumentiert werden. Die Anzahl der behandelten Tiere, Menge und Chargennummer des eingesetzten Arzneimittels, Dosis und Behandlungsdauer: All diese und weitere Daten müssen bei jedem einzelnen Antibiotikaeinsatz gemeldet werden. Nach der Behandlung muss eine Wartefrist eingehalten werden, in der das Rind nicht geschlachtet werden darf. Diese Wartefrist ist von Antibiotikum zu Antibiotikum unterschiedlich und stellt sicher, dass sich im Fleisch keine Rückstände des Medikaments mehr befinden. In der biologischen Landwirtschaft sowie für Fleisch, das mit dem AMA-Gütesiegel ausgezeichnet ist, gilt die doppelte Wartefrist. Für den Tierarzt Bernhard Schauer ist das nicht nachvollziehbar, denn auch bei der Wartefrist für die konventionelle Haltung seien im Fleisch keinerlei Rückstände mehr nachweisbar. Die längere Wartefrist bei Bio suggeriere den Konsumentinnen und Konsumenten jedoch das Gegenteil.  

Der Österreichische Tiergesundheitsdienst

Mit dem sogenannten Tiergesundheitsdienst (TGD) gibt es in der österreichischen Nutztierhaltung eine Besonderheit. Im Rahmen des TGD arbeiten Landwirtinnen und Landwirte und Tierärztinnen und -ärzte zusammen, um die Gesundheit der heimischen Nutztiere zu verbessern und die Qualität tierischer Lebensmittel zu sichern. Betriebe, die Mitglied beim Tiergesundheitsdienst sind, haben einen Betreuungstierarzt, der ihnen auch beratend zur Seite steht. Rund die Hälfte der österreichischen Rindermastbetriebe sind Mitglieder beim TGD – schon allein deshalb, weil die Mitgliedschaft für AMA-Betriebe verpflichtend ist.  

Welche Eingriffe muss man machen? 

Das Tierschutzgesetz definiert einen Eingriff als Maßnahme, „die zur Beschädigung oder zum Verlust eines Teils des Körpers oder einer Knochenstruktur führt“. Dazu zählen etwa das Kastrieren und das Enthornen der Rinder. Solche Eingriffe dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn sie therapeutischen oder diagnostischen Zwecken beziehungsweise dem Schutz der Tiere dienen oder notwendig sind, um sie ordnungsgemäß zu kennzeichnen – zum Beispiel durch das Anbringen einer Ohrmarke. In Ausnahmefällen ist auch das Schwanzkupieren zulässig, also das Entfernen des untersten Stückes des Schwanzes.       
All diese Eingriffe dürfen laut Gesetz nur unter Betäubung durchgeführt werden. Außerdem muss das Rind nach dem Eingriff schmerzlindernd behandelt werden.   

Enthornung  

Die Enthornung ist ein Eingriff, der an Kälbern vorgenommen wird, um zu verhindern, dass sie später Hörner ausbilden. Es gibt dazu verschiedene Methoden, die gängigste ist jedoch die sogenannte thermische Enthornung. Dabei wird die Hornknospe – also das, woraus später das Horn wachsen würde – mit einem Brennstab ausgebrannt.   

Kalb mit gelber Ohrmarke liegt im Stroh, Enthornungsgerät wird am Kopf angesetzt, Detailaufnahme.

Während man sich über die Methode relativ einig ist, gehen die Meinungen über die Notwendigkeit der Enthornung auseinander. Die einen sehen sie als unumgänglichen Sicherheitsaspekt für Mensch und Tier, die anderen halten behornte Rinder und haben kaum je gravierende Probleme gehabt. Generell ist das Enthornen in der Rindermast jedoch weit verbreitet, oftmals auch aus praktischen Gründen wie der Aufstallung. Gibt es zum Beispiel ein Fressgitter, durch das die Rinder ihre Köpfe stecken müssen, um zum Futter zu gelangen, dann kann es leicht passieren, dass sie sich mit ihren Hörnern darin verhängen. Auch wenn die Tiere auf eher engem Raum gehalten werden, können Hörner ein Verletzungsrisiko für Mensch und Tier mit sich bringen.  

Welche Rinder haben Hörner?

Nicht alle Rinder haben Hörner – es gibt auch hornlose Rassen wie zum Beispiel das Angus-Rind. Auch in der Zucht zeichnet sich ein Trend in Richtung hornlos ab, zum Beispiel beim Fleckvieh.  Das erspart den Tieren den Eingriff und den Bäuerinnen und Bauern den Aufwand des Enthornens und die damit verbundenen Kosten.     

Kastration  

Anders als beim Schwein werden männliche Rinder erstens nicht standardmäßig kastriert, und zweitens auch nicht, um wie beim Schwein den Geschmack des Fleisches zu beeinflussen. Der Hauptgrund für eine Kastration liegt in der Haltung: Ochsen, also kastrierte Stiere, haben ein deutlich ruhigeres Temperament und können außerdem mit Kalbinnen gemeinsam gehalten werden, ohne Gefahr zu laufen, dass die weiblichen Tiere trächtig werden. Außerdem eignen sich Ochsen besser für die extensive Haltung: Sie verfetten deutlich einfacher und früher als Stiere und benötigen daher auch weniger energiereiche Rationen, um die Schlachtreife zu erreichen. So kann man einen Ochsen auch auf der Weide mästen, der Stier hingegen bräuchte dann viel zu lange bis zur Schlachtreife, was wiederum die Mast unrentabel macht und sich negativ auf die Fleischqualität auswirkt. Auch aufgrund ihres Temperaments eignen sich Stiere nicht unbedingt für die Weidehaltung, bei Ochsen hingegen ist das problemlos möglich.      

 Kastriert werden die Kälber im Alter zwischen drei Wochen und acht Monaten. Bei der Vorgehensweise wird zwischen der blutigen und der unblutigen Kastration unterschieden. Wie der Name schon sagt, wird bei der blutigen Kastration der Hodensack aufgeschnitten und die Hoden herausgenommen. Dadurch entsteht eine offene Wunde, wodurch auch die Gefahr einer Infektion besteht. Der Vorteil der blutigen Kastration liegt darin, dass das Rind danach zu einhundert Prozent nicht mehr fortpflanzungsfähig ist. Bei der unblutigen Methode hingehen besteht ein gewisses Risiko, dass die Kastration nicht erfolgreich ist. Hierbei werden die Hoden nämlich nicht entfernt, sondern nur die Samenstränge mit einer Zange abgeklemmt. Dadurch kommt es zu einer Durchblutungsstörung und die Hoden bilden sich mit der Zeit zurück. Früher wurde dieser Effekt erzielt, indem über den Hoden ein Gummiband um die Samenstränge gewickelt wurde. In Österreich ist das mittlerweile verboten, in vielen anderen Ländern ist das jedoch noch die gängige Praxis. Sowohl bei der blutigen als auch bei der unblutigen Methode werden die Kälber zunächst sediert und dort, wo der Eingriff erfolgt, zusätzlich lokal anästhesiert. Nach der Kastration erhalten sie Schmerzmittel.        

Schwanzkupieren     

 Ein weiterer Eingriff, der in der Rindermast zwar nicht standardmäßig, aber doch immer wieder vorgenommen wird, ist das Schwanzkupieren. Dabei wird das unterste Stück vom Schwanz entfernt. Das ist grundsätzlich verboten, kann vom Tierarzt jedoch bewilligt werden, sollte es notwendig sein. Man macht das, um zu verhindern, dass sich die Tiere selbst oder gegenseitig auf den Schwanz treten und sich dabei verletzen. Hat ein Rind eine Wunde an der Schwanzspitze, so kommt es zu einer Infektion (Schwanzspitzennekrose), welche im schlimmsten Fall im Schwanz aufsteigt und zu einer Entzündung des Rückenmarks führt.  
Das kann grundsätzlich in jedem Haltungssystem vorkommen, ist generell jedoch eher eine Problematik, die in Vollspaltenbodenbuchten auftritt. Dort haben die Tiere weniger Platz, wodurch die Gefahr größer ist, dass sie sich gegenseitig auf die Schwanzspitze treten, und auch die Spalten können dazu beitragen, dass so Verletzungen am Schwanz herbeigeführt werden.   

KRITISCH BETRACHTET

Wann kommt es zum Einsatz von Hormonpräparaten?

Wer sich mit Rindfleisch befasst, der stößt früher oder später auch auf das Thema Hormone. Verstärkt seit den 1970er Jahren wurden Hormonpräparate in der intensiven Tiermast eingesetzt, auch bei der Produktion von Rindfleisch. In Europa stieß dies im Lauf der Zeit auf zunehmende Kritik. 1988 mündete die Debatte in einem EU-Verbot, gefolgt von einem ausgeprägten Handelsstreit zwischen den USA und der Europäischen Union. Was ist der Hintergrund? 

Grundsätzlich handelt es sich bei Hormonen um chemische Botenstoffe, die im Körper eines Tieres oder eines Menschen von Natur aus gebildet werden. Hormone fungieren dabei als spezifische Signale, die zur Regulation körpereigener Prozesse übermittelt werden. Bestimmte Gewebe bzw. deren Zellen verfügen über Rezeptoren, an die nur ein ganz bestimmtes Hormon andocken kann. Alle anderen Zellen „überhören“ dieses spezifische Signal. Eines der bekanntesten Hormone ist das Insulin, das nach einer Mahlzeit von der Bauchspeicheldrüse ausgeschüttet wird um den Blutzuckerspiegel im Blut abzusenken. Auch bei der Steuerung von Körpertemperatur, Stoffwechsel, Nervensystem oder Fortpflanzung und Entwicklung spielen Hormone eine tragende Rolle. Das körpereigene Hormonsystem besteht aus Geweben, die Hormone bilden und solchen, die Hormone empfangen. Im Ganzen wird es auch als endokrines System bezeichnet.  

Natürliche und synthetische Hormone 

Im Bereich der Nutztierhaltung sind sowohl Hormone relevant wie sie auch von Natur aus im Tierkörper vorhanden sind (naturidentische Substanzen), als auch hormonähnliche Substanzen. Letztere kommen zwar nicht in der Natur vor, wirken aber wie die „echten“ Hormone. Beide Gruppen, sowohl die naturidentischen als auch die hormonähnlichen Präparate, werden durch chemische Verfahren künstlich hergestellt.  

Fleisch inklusive Rindfleisch enthält somit von Natur aus Hormone, wobei die Konzentrationen in bestimmten Organen unkastrierter Schlachttiere, etwa in Leber, Nieren oder Hoden höher liegen können als im Muskelfleisch. Auch Milch enthält eine Reihe von Hormonen, wie etwa Progesteron, Testosteron und Östrogen. Sie kommen darin in etwas höheren Konzentrationen als im Muskelfleisch vor, wobei die Werte millionenfach unter jenen von hormonähnlichen Substanzen etwa in Sojabohnen liegen. Selbst bei diesem pflanzlichen Lebensmittel treten im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung keine negativen Konsequenzen zum Vorschein. Mehr dazu findest du in unserer Soja-Recherche.  

Hormonähnliche Substanzen gleichen in ihrer Wirkung den Hormonen und werden auch als hormonell oder endokrin wirksam bezeichnet. Zu ihnen zählt zum Beispiel auch das Schimmelpilzgift Zearalenon, das wie Östrogen wirkt und in Getreide vorkommt, nachdem dieses von bestimmten Schimmelpilzen befallenen wurde. Nehmen Nutztiere Zearalenon über das Futter auf, kann ihr Fleisch erhöhte Werte dieser hormonell wirksamen chemischen Verbindung enthalten. 

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schreibt in seinen „Fragen und Antworten zu Hormonen in Fleisch“ auf seiner Webseite: „In der Regel unterscheiden sich die natürlicherweise vorkommenden und die synthetisch hergestellten Hormone nicht in ihrem Wirkungsmechanismus am Rezeptor. Synthetisch hergestellte Hormone können aber unter Umständen eine andere Wirkstärke aufweisen oder sich in der Aufnahme, Verteilung oder Metabolismus von den vom Körper gebildeten Hormonen unterscheiden. So werden manche synthetische Hormone im Körper langsamer abgebaut, so dass die Verweilzeit im Körper länger sein kann. Auch können Stoffwechselprodukte synthetischer Hormone eine andere Wirkstärke aufweisen als die Ausgangssubstanz oder mit anderen Rezeptoren interagieren und so ein unterschiedliches Aktivitätsspektrum entfalten.“  

Aus gesundheitlicher Perspektive ist es in diesem Zusammenhang allerdings wichtig, zwischen Wirkung und Schädigung zu unterscheiden, bzw. zwischen endokrin wirksamen Substanzen und sogenannten endokrinen Disruptoren. Letztere sind dadurch definiert, dass sie zu einer negativen bzw. schädlichen Auswirkung auf den Körper führen. Dies gilt aber längst nicht für jede hormonell wirksame Substanz. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung schreibt dazu in seinem FAQ „Fragen und Antworten zu endokrinen Disruptoren“ von 2022: 

Viele natürliche Substanzen, die in unserer Nahrung vorkommen, haben potenziell endokrin wirksame Eigenschaften, wirken aber deswegen nicht gleich als endokriner Disruptor. Ob sie als ein solcher wirken, hängt - wie bei anderen toxischen Substanzen auch - wesentlich von der jeweiligen Dosis ab.

Der sogenannte Codex Alimentarius ist ein globaler Standard für Lebensmittel und wird von der Codex-Alimentarius-Kommission festgelegt. Die Codex-Kommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Weltgesundheitsorganisation WHO sowie der Weltlandwirtschaftsorganisation WHO zusammen. Gemäß dem Codex ist der Einsatz bestimmter Hormone in der Rindermast zulässig, wobei für Rückstände im Fleisch Grenzwerte festgelegt sind.    

EU-Verbot seit 1988: Hormone als Leistungsförderer in der Mast 

In die Diskussion geraten sind natürliche sowie synthetisch hergestellte Hormone vor allem als Leistungsförderer in der Tiermast. In vielen Ländern außerhalb der EU ist es erlaubt, Hormonpräparate in Form von Pellets unter das Futter zu mischen (Fütterungshormone) oder als Implantat unter der Haut (i.d.R. hinter dem Ohr) anzubringen. Das Implantat löst sich anschließend allmählich auf und gibt eine definierte Mischung von Hormonen über einen bestimmten Zeitraum kontinuierlich ab.  

Der Zweck des Einsatzes von Hormonpräparaten liegt in der besseren Futterverwertung, das heißt, behandelte Tiere benötigen pro erzeugtem Kilogramm Fleisch weniger Futter. Allein dieser Zusammenhang würde zwar zu einem schonenderen Ressourceneinsatz und geringeren Kosten beitragen, allerdings stehen dem Bedenken bezüglich der gesundheitlichen Wirkung des Fleischs behandelter Tiere gegenüber. Hinzu kommen mögliche ökologische Folgen von Hormonresten, die aus Mastbetrieben konzentriert in die Umwelt gelangen.  

Bis zum Jahr 1988 waren Fütterungshormone in der EU zugelassen, seitdem gilt ein Verbot. Erlaubt ist der Einsatz von zugelassenen Hormonpräparaten in der Nutztierhaltung lediglich zu züchterischen oder therapeutischen Zwecken, sprich zum Beispiel zur Zyklussynchronisation oder zur Behandlung von Fruchtbarkeitsstörungen. Vor der Schlachtung behandelter Tiere müssen im Zulassungsverfahren festgelegte Wartezeiten eingehalten werden.  

In manchen Drittländern, wie etwa den USA, werden hormonelle Leistungsförderer in der intensiven Rindermast legal und routinemäßig eingesetzt. Unter anderem hat dies damit zu tun, dass in den USA, um bei diesem Beispiel zu bleiben, männliche Rinder fast ausschließlich in ihrer kastrierten Variante, also als Ochsen, gemästet werden. Ochsen sind in der Regel sanftmütiger, weniger gefährlich für Menschen und in der Weidehaltung leichter zu handhaben. Um aber einen Teil der natürlichen Eigenschaften des Stiers in den Ochsen „zurückzuholen“, konkret die schnellere Gewichtszunahme, bekommen die Tiere Hormonpräparate. Meist sorgt ein Implantat hinter dem Ohr für die allmähliche Zufuhr eines definierten Hormongemenges. (Übrigens: der Ochse wird im Englischen meist als steer bezeichnet, während im Deutschen das Wort Stier für das männliche, unkastrierte Rind steht. Dieser Umstand kann leicht zu Übersetzungsfehlern und Verwechslungen führen.)   

Allerdings existiert in den USA parallel zur Standard-Rindfleischproduktion ein eigenes Programm, in dessen Rahmen anerkannte bzw. registrierte Betriebe Rindfleisch eigens für den EU-Markt produzieren – ohne den Einsatz von hormonellen Leistungsförderern. Dieses Non-Hormone Treated Cattle Program wurde 1999 als Teil einer Vereinbarung zwischen den USA und der EU ins Leben gerufen.  

Gesundheitsschädlich oder nicht? – Hormone und der Handelsstreit mit den USA 

Nachdem die EU 1988 den Einsatz von Hormonen in der eigenen Rindermast verboten hatte, verhängte sie im Anschluss auch ein Importverbot für hormonbehandeltes Rindfleisch aus den USA. Aus Sicht der Amerikaner verstieß das Importverbot gegen internationale Handelsregeln. Sie trugen den Streit vor die Welthandelsorganisation WTO (World Trade Organization), die ihnen zunächst auch Recht gab: Die EU habe das Importverbot nicht ausreichend wissenschaftlich begründet. 

Beide Seiten argumentierten mit den wissenschaftlichen Bewertungen ihrer jeweiligen Institutionen. Laut US-Landwirtschaftsministerium und der US-Lebensmittel- und -Arzneimittelbehörde FDA wirken die verwendeten synthetischen Hormone ähnlich wie natürliche und würden im Fleisch behandelter Tiere zu ähnlichen Rückstandsmengen führen wie in dem traditionell gemästeter Rinder. Zudem habe die weitreichenden Anwendung seit den 1970er Jahren zu keinen erkennbaren gesundheitliche Auswirkungen in der US-Bevölkerung geführt. Die EU wiederum betonte u.a., dass die USA mögliche Folgen auf empfindliche Gruppen wie Schwangere, Immunschwache oder vor-pubertäre Kinder nicht ausreichend untersucht habe.   

1999 veröffentliche das zuständige Komitee der EU einen neuen Bericht. Dieser kam zur Erkenntnis, dass die Hormone für empfindliche Gruppen ein Gesundheitsrisiko darstellen könnten. Demnach sei einer der eingesetzten Wirkstoffe krebserregend, genauer 17ß-Östradiol. Für die anderen gebe es keine ausreichenden Belege für deren Sicherheit. Die WTO billigte daraufhin das EU-Importverbot. Bei 17ß-Östradiol handelt es sich um ein „echtes“ Hormon, das unter anderem sowohl im weiblichen als auch im männlichen menschlichen Körper von Natur aus hergestellt wird. 2009 einigten sich beide Seiten im Rahmen einer Absichtserklärung auf einen Kompromiss: Demnach blieb das Importverbot der EU bestehen. Im Gegenzug billigten die EU den USA ein gewisses Kontigent für den zollfreien Import von hormonfreiem Rindfleisch zu.   

Wissenschaftliche Institutionen und Behörden in Österreich und der EU überprüfen tierische Produkte, inklusive Importe, regelmäßig und nach gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien auf Rückstände von Arzneimittelprodukten. Zu diesen gehören auch Hormone und hormonell aktive Substanzen. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA stellte dazu in einem Bericht für das Jahr 2023 fest, dass von über 74.000 auf Hormone untersuchten Proben bei 107 Proben, also einem Anteil von 0,21 Prozent, die gültigen Grenzwerte für ein oder mehrere entsprechende Substanzen überschritten wurden. Speziell für Steroide wird in dem Bericht angemerkt, dass die Feststellung von Rückständen nicht automatisch auf eine illegale Verwendung rückschließen lässt, da die Quelle „höchstwahrscheinlich in der körpereigenen Produktion“ zu suchen ist.     

Der Nachweis einer Hormonbehandlung gestaltet sich oft schwierig, zumindest im Fall der naturidentischen Hormone. Da naturidentische Hormone ohnehin in Fleisch vorkommen, können in diesem Fall lediglich deutlich erhöhte Werte den Hinweis auf eine möglicherweise durchgeführte Hormonbehandlung des Rindes geben, wobei aber auch die natürlichen Hormongehalte schwanken.  

Hier findest du die Quellen zum Thema Rind.