Was ist Pute?

putenfleisch | © Land schafft Leben, 2016

Die Pute ist die domestizierte Form des Truthahns. In Deutschland ist für das Nutztier die Bezeichnung “Truthahn” üblich, in Österreich auch “Pute”. Putenfleisch ist in der Regel das Fleisch einer weiblichen Pute mit 9,5 bis 10,5 Kilo oder eines männlichen Puters mit 19 bis 22 Kilo. Mini-Puten haben ein Gewicht von 5 bis 7 Kilo und eignen sich für die Zubereitung als Ganzes. 

Unterscheidung von Frischfleisch im Regal nach...

Bio oder konventionell konventionell produzierte Pute, Bio-Pute 
Teile der Pute Ganze Jung- oder Mini-Pute, Oberkeule, Unterkeule, Flügel, Brustfleisch, Prinzessfilet, Herz, Leber, Magen, verarbeitetes Fleisch wie Spieße, Keulenrollbraten und Geschnetzeltes
Herkunft

Aufgezogen in: Österreich oder anderes Land

Geschlachtet in: Österreich oder anderes Land

Ursprung: Österreich oder anderes Land (wenn das Tier in einem einzigen Land geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde)

 

Für die Konsumentin oder den Konsumenten auf der Verpackung nicht erkennbar sind die Rasse, die Herkunft der Eltern- und Großelterntiere und der Bruteier und das Alter der Pute beim Schlachten. Die Zusammensetzung des Futters wird ebenso nicht angegeben.

Sehr wohl erkennbar ist, wenn die Pute gentechnikfrei gefüttert wurde. Ist das Kontrollzeichen der ARGE Gentechnik-frei nicht vorhanden, könnte die Pute gentechnisch verändertes Soja gefressen haben. Die Putenrasse an sich ist keinesfalls gentechnisch verändert. 

> HINTERGRÜNDE: Gentechnik und Soja-Importe

Teile der Pute

Obwohl das Brustfleisch nicht der geschmackvollste Teil der Pute ist, ist es am gefragtesten. Das Prinzessfilet ist der innenliegende Teil der Brust. Das Fleisch an den Ober- und Unterkeulen ist dunkler, fettreicher, sehr saftig und geschmacksintensiv. Auch Putenflügel sind saftiger und geschmackvoller als das Brustfleisch. Teile wie der Putenhals wurden früher noch beim Kochen verwendet, etwa für eine Suppe. Heute werden sie meist zu Haustierfutter verarbeitet. 

Herkunft

Seit 1. April 2015 schreibt die EU vor, dass die Herkunft von Frischfleisch im Lebensmitteleinzelhandel auf der Verpackung erkenntlich sein muss. Verpflichtend anzugeben ist, in welchem Land die Pute aufgezogen und geschlachtet wurde. In der Gastronomie muss die Herkunft von Putenfleisch nicht deklariert werden.

Für verarbeitetet Lebensmittel gibt es seit 1. April 2020 strengere Vorschriften: Laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) muss nun zusätzlich auch das Ursprungsland oder der Herkunftsort der primären Zutat angegeben werden, wenn dieses oder dieser nicht mit dem des Lebensmittels identisch ist. Ist also etwa auf einer Wurst die Kennzeichnung „hergestellt in Österreich“ oder andere Symbole oder Wörter, die eine österreichische Herkunft suggerieren, angegeben, dann muss die Herkunft der Primärzutaten gekennzeichnet werden, sofern diese nicht ebenfalls Österreich ist.


> Kennzeichnungspflicht im Außer-Haus-Konsum - ein möglicher Konjunkturmotor für die heimische Putenproduktion?

In österreichischen Ställen haben Puten mehr Platz, maximal 40 Kilo stehen pro Quadratmeter. Das sind zwei schlachtreife männliche Tiere. Nur die Schweiz und Schweden haben eine ähnliche Regelung. Alle anderen Länder in Europa begrenzen die Besatzdichte nicht. Das 40-Kilo-Limit sorgt für mehr Tierwohl in Österreich, schafft aber gleichzeitig einen Wettbewerbsnachteil. Im Außer-Haus-Konsum hat die österreichische Putenbranche den Wettbewerb verloren. Das Putenschnitzel im Wirtshaus oder in der Kantine ist selten aus Österreich. Etwa 90 Prozent des in Österreich im Außer-Haus-Verzehr konsumierten Putenfleisches kommt nicht aus dem Inland und muss somit nicht heimischen Tierschutzstandards entsprechen.

Bio-Pute

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Biologisch gehaltene Puten haben doppelt so viel Platz im Stall wie konventionelle. Maximal 21 Kilo dürfen pro Quadratmeter stehen. Jeder Pute müssen 10 Quadratmeter Auslauf ins Freie zur Verfügung stehen, wenn sie ein Drittel der Mastdauer erreicht hat und wenn immer Witterung und Zustand des Bodens einen Auslauf erlauben. Die Futtermittel müssen zu mindestens 20 Prozent aus biologischem Eigenanbau und zu 100 Prozent gentechnikfrei sein. Falls die Quote von 20 Prozent Eigenanbau nicht erfüllt werden kann, muss das Futter von anderen Bio-Betrieben oder von Futtermittelunternehmen aus der Region bezogen werden. Chemisch-synthetische Aminosäuren sind verboten. Antibiotika darf eine Bio-Pute nur maximal einmal im Leben bekommen, Impfungen sind erlaubt. Die Wartezeit zwischen Antibiotikaeinsatz und Schlachtung beträgt mindestens 48 Stunden. Sie hängt vom Medikament ab und ist in der Regel länger. Auf die Tiergesundheit ist durch vorbeugende Maßnahmen wie Homöopathie und Kräuter im Futter zu achten. 

Tipps

Vakuumiertes Putenfleisch sollte man in der Verpackung in den Kühlschrank legen. Nicht vakuumverpacktes gehört gleich nach dem Einkauf in ein anderes Gefäß. Die geeignetste Stelle im Kühlschrank ist das unterste Fach über dem Gemüsefach, weil es kühler ist als die Fächer weiter oben.

Auf jedem Frischfleischprodukt muss das Verbrauchsdatum angegeben sein. Das Fleisch sollte nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr verzehrt werden, da es gesundheitsschädlich sein kann. Anders ist es beim Mindesthaltbarkeitsdatum, das auf Frischfleischprodukten nicht angegeben ist. Das besagt lediglich, wie lange ein Lebensmittel bei richtiger Lagerung seine typischen Eigenschaften behält. Auch nach Ablaufen des Mindesthaltbarkeitsdatums kann das Lebensmittel noch genießbar sein. Hier empfiehlt sich, selbst zu riechen und zu schmecken, ob sich das Lebensmittel bereits verändert hat. 

Inhaltsstoffe

Die folgenden Nährstoffe sind in Putenbrust und -keule enthalten.

Gütesiegel